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Linten Rechtsanwälte in Essen

Ihr Partner im Arbeitsrecht

Arbeitsrecht

Ihre Rechtsberatung in Essen – Kanzlei Linten

Eine Kündigung im Job kann schnell Ihr gesamtes Leben ins Wanken bringen. Viele Angestellte fragen sich, wie sie sich davor schützen können oder ob ihnen eine Abfindung zusteht. Ein Rechtsanwalt ist hier Ihr richtige Ansprechpartner.

Aber auch wenn Sie derjenige sind, der einen Mitarbeiter entlassen muss, ist der Rat eines Rechtsanwaltes sinnvoll, um etwaige spätere Forderungen des Gekündigten auszuschließen. Bei Linten Rechtsanwälte stehen Ihnen mehrere erfahrene Anwälte zur Verfügung, die sich auf das Thema Arbeitsrecht spezialisiert haben.

Zu den Aufgabenbereichen eines Anwalts für Arbeitsrecht zählen unter anderem:

  • Kündigung und Kündigungsschutzklage
  • Arbeitsverträge und Tarifverträge
  • Abfindungsansprüche
  • Lohn-, Urlaubs- und Arbeitszeitregelungen
  • Überstundenregelungen
  • Abmahnungen
  • Mutterschutz und Elternzeit

Dabei beraten wir in unserer Kanzlei sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer. Unsere Fachanwälte beantworten gerne Ihre Fragen und vertreten Sie, wenn nötig, vor Gericht.

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Beginn und Beendigung von Arbeitsverhältnissen

Das Arbeitsrecht regelt grundsätzlich die gesamte Erwerbstätigkeit unselbstständiger Arbeitnehmer. Das umfasst zum einen das Individualarbeitsrecht, welches Verordnungen zum Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer umfasst.

Darunter fallen beispielsweise verbindliche Bestimmungen zur Arbeitszeit, die Regelung von Teilzeit oder Mutterschutz und auch der Kündigungsschutz.

Das andere Teilgebiet ist das kollektive Arbeitsrecht. Dieses befasst sich mit Arbeitnehmern im Kollektiv, die sich beispielsweise in Gewerkschaften oder Betriebsräten organisieren.

Konkret befassen sich viele Fälle des Arbeitsrechtes mit dem Ende eines Arbeitsverhältnisses und den damit verbundenen Themen, wie

  • Kündigung und Aufhebungsvertrag
  • Kündigungsschutz und Kündigungsschutzklage
  • Abmahnung
  • Abfindung

Aber auch die Erstellung eines Arbeitsvertrags und Tarifverhandlungen sind Teil dieses Rechtsgebiets. Ein Rechtsanwalt verhilft Ihnen zum optimalen Start oder Ende Ihres Arbeitsverhältnisses.

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Mit einem Anwalt mehr erreichen

Die wenigsten Angestellten kennen all ihre Rechte. Das kann nicht nur bedeuten, dass sie sich eine ihnen womöglich zustehende Abfindung entgehen lassen oder unter Umständen im Zuge einer Kündigungsschutzklage sogar ihren Arbeitsplatz zurückerhalten können.

Es ist sinnvoll, im Zweifel einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen, um z.B. eine Kündigung auf ihre Rechtmäßigkeit prüfen zu lassen.

Selbiges gilt für Arbeitgeber, die wir ebenso vertreten. Wir werden in Beratung und Vertretung daran arbeiten, stets das Bestmögliche aus Ihrer Situation herauszuholen. Gleichzeitig werden wir Sie auch vor den Risiken möglicher Schritte warnen.

Meist ist eine außergerichtliche Einigung schneller und einfacher, daher ist dies unser erstes Ziel. Dies benötigt neben Fachwissen rund um das Arbeitsrecht auch ein gewisses Fingerspitzengefühl und Verhandlungsgeschick.

Darum sind Sie mit den erfahrenen Anwälten unserer Kanzlei gut beraten.

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Mit Kompetenz und Erfahrung für Ihre Ziele

Unsere Mitarbeiter bilden sich regelmäßig fort, um unseren Mandanten stets eine topaktuelle, qualitativ hochwertige Beratung in Sachen Arbeitsrecht bieten zu können.

Die Qualität unserer Arbeitsabläufe bestätigt auch unsere Zertifizierung durch eine freiwillige Kontrolle.

Mit Rat und Tat bemühen wir uns dabei, durch kompetenten Service und erfahrene Anwälte, Ihre Ziele zu erreichen.

Was tun bei einer Abmahnung?

Eine der häufigsten Fragen an einen Anwalt für Arbeitsrecht betrifft die Frage, was im Falle einer Abmahnung zu tun ist.

Zunächst einmal ist zu klären, ob es sich um eine Abmahnung im arbeitsrechtlichen Sinne handelt. Eine Rüge durch den Chef ist noch keine Abmahnung.

Kriterien einer Abmahnung:

  • Ein konkretes Verhalten oder eine Situation kritisieren
  • Zu dessen Unterlass auffordern
  • Eine Kündigung bei erneutem Fehlverhalten androhen

Werden diese Punkte erfüllt, ist der Arbeitgeber berechtigt, den Arbeitnehmer verhaltensbedingt zu kündigen, wenn dieser auch in Zukunft das abgemahnte Fehlverhalten nicht unterlässt.

Das bedeutet, ein Hinweis auf „häufiges Zuspätkommen“ ist noch keine Abmahnung. Die Kritik sollte ein konkretes Verhalten an einem bestimmten Zeitpunkt mit Verweis auf eine gegenteilige Bestimmung im Arbeitsvertrag enthalten.

Dies könnte beispielsweise ein Verweis darauf sein, dass der Arbeitnehmer trotz vertraglich auf 9 Uhr angesetzten Arbeitsbeginn, an mehreren Tagen erst um 10 Uhr erschienen ist.

Dieser Sachverhalt sollte objektiv oder durch Zeugen nachweisbar sein. Wir beraten Sie gerne, ob die gegen Sie erhobenen Vorwürfe haltbar sind und eine Kündigung als Konsequenz berechtigt wäre.

Falls nicht, helfen wir Ihnen, Ihre Optionen durchzusetzen:

  • Gegendarstellung
  • Beschwerde beim Betriebsrat
  • Klage auf Rücknahme

Was Sie über Arbeitsverträge und Kündigungen wissen müssen

Der Arbeitsvertrag ist ein Vertrag zwischen Arbeitnehmer sowie Arbeitgeber und regelt unter anderem:

  • Die Leistungspflichten der Parteien
  • Die Lohnhöhe
  • Die Arbeitszeiten

Demgegenüber regeln Tarifverträge die Arbeitsbedingungen für eine Vielzahl von Arbeitnehmern. Sie werden zwischen Gewerkschaften sowie Arbeitgeberverbänden bzw. dem einzelnen Arbeitgeber verhandelt und können Regelungen im Individualarbeitsvertrag eines Arbeitnehmers verdrängen. Hier stehen wir Ihnen mit Rat zur Seite und erklären Ihnen, was der ausgehandelte Tarifvertrag für Sie bedeutet.

Bei der Kündigung handelt es sich um eine Willenserklärung, durch welche das Arbeitsverhältnis beendet wird. Zu unterscheiden ist dabei zwischen der ordentlichen und der außerordentlichen Kündigung. Da an beide Arten besondere Voraussetzungen geknüpft sind, die nicht immer eingehalten werden, empfiehlt sich die Hinzuziehung eines Anwalts, welcher eine Kündigungsschutzklage abwägt. Hierbei handelt es sich um ein Rechtsinstrument zur Verfolgung des Kündigungsschutzes. Die Klage muss spätestens drei Wochen nach der schriftlichen Kündigung erhoben werden.

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Abfindungsansprüche, Mutterschutz und Elternzeit

Die einmalige Geldzahlung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses wird „Abfindung“ genannt. Allerdings hat der Arbeitnehmer keinen gesetzlichen Abfindungsanspruch. Die Zahlung einer Abfindung hängt von speziellen Faktoren ab, welche im Einzelfall von einem Rechtsanwalt zu prüfen sind.

Unter Mutterschutz versteht man alle Regelungen zum Schutz von Müttern vor und nach der Geburt. Zu solchen Sonderrechten zählen zum Beispiel Mutterschaftsgeld und ein Kündigungsschutz. Dem Mutterschutz ähnlich, aber nicht wesensgleich ist die Elternzeit, welche beiden Elternteilen eine Befreiung von der Erwerbstätigkeit nach der Geburt einräumt. Auch hier gibt es mehrere Sonderrechte, jedoch ist bei der Überschneidung von Mutterschutz und Elternzeit einiges zu beachten. Welche möglichen Konstellationen es hierbei gibt, erklären wir Ihnen gerne.

Die Arbeitsbedingungen anfechten

Großes Streitpotenzial gibt es auch bei den Regelungen zu Lohn, Arbeitszeit oder Urlaub. Denn manchmal ergeben sich aus dem Arbeitsvertrag mehrere Interpretationsmöglichkeiten für bestimmte Arbeitsbedingungen. Ein Anwalt versucht den Arbeitsvertrag in Einklang mit Ihren Interessen zu bringen und unterstützt Sie auch bei rechtlichen Schritten. Dies gilt ebenso für Überstundenregelungen.

Ob Sie diese erbringen müssen, können Sie Ihrem Arbeitsvertrag entnehmen. Allerdings sind nicht alle vereinbarten Klauseln gültig, daher bedarf es oftmals einer umfassenden Prüfung durch einen Rechtsanwalt. Wir helfen Ihnen!

Linten Online-Services

Sie haben eine Kündigung erhalten und möchte diese prüfen lassen? Oder Sie haben Fragen zum Mutterschutz? Nutzen Sie gerne unsere Linten Online-Services für Ihre Anfrage. Schnell, unverbindlich und kostenlos. Alternativ erreichen Sie uns auch per Kontaktformular.

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