Mobbing am Arbeitsplatz – so können Sie rechtlich dagegen vorgehen
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Rechtsberatung Kanzlei LintenFahrerlaubnisrecht
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Fahrerlaubnisrecht
Führerscheinrecht – Kanzlei Linten in Essen Rüttenscheid hilft weiter
In Deutschland pendelt ein Großteil der Arbeitnehmer:innen mit dem eigenen PKW zur Arbeit. Doch einmal kurz im Straßenverkehr nicht aufgepasst und schon ist es passiert: ein Bußgeld, Punkte in Flensburg oder gar die Entziehung der Fahrerlaubnis drohen. Wie sehr die eigene Mobilität vom Führerschein abhängt merkt man dabei häufig erst, wenn einem dieser entzogen wird. Im Zweifel ist es ratsam, frühzeitig einen Anwalt für Verkehrsrecht zu Rate zu ziehen.
Das Fahrerlaubnisrecht ist Teil des Verwaltungsrechts und entsprechend kompliziert. Für eine kompetente Beratung sind sicheres Fachwissen und tiefe Spezialkenntnisse der aktuellen Rechtsprechung unerlässlich. Denn dieser Bereich des Rechts ist stark durch die Entscheidungen von Oberverwaltungsgericht und Bundesveraltungsgericht geprägt. Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht ist darum der richtige Ansprechpartner bei allen Problemen rund um die Themen Bußgeld, Punkte in Flensburg oder Führerscheinentzug.
Unterschied zwischen Fahrverbot und Führerscheinentzug
Bei Maßnahmen rund um den Führerschein wird zwischen Fahrverbot sowie dem vollständigen Entzug der Fahrerlaubnis unterschieden.
Ein Fahrverbot wird für einen Monat bis maximal drei Monate verhängt. Ein Fahrverbot droht bereits bei Ordnungswidrigkeiten wie Geschwindigkeitsüberschreitung oder ab 0,5 Promille am Steuer. Nach Ablauf der Frist erhalten Sie Ihren Führerschein automatisch zurück. Sollten Sie auf den Führerschein angewiesen sein, etwa aus beruflichen Gründen, kann ein Fahrverbot erhebliche negative Folgen mit sich bringen. In einigen Fällen lässt sich ein Fahrverbot daher zu einer Geldbuße umwandeln. Sprechen Sie uns gerne an, unsere erfahrenen Rechtsanwälte stehen Ihnen beratend zur Seite.
Als Folge einer Straftat oder fahrerlaubnisrechtlich kann aber auch der Entzug der Fahrerlaubnis drohen, verbunden mit einer Sperrfrist von mindestens sechs Monaten oder länger.
Im Unterschied zu einem Fahrverbot erhält man seine Fahrerlaubnis nach Ablauf der Sperre nicht einfach zurück, sondern muss Wiedererteilung beantragen. Häufig wird diese allerdings beispielsweise vom Bestehen einer MPU, einer medizinisch-psychologischen Untersuchung abhängig gemacht.
Wenn eine Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Punkteauffälligkeit, also ab 8 Punkten „In Flensburg“, Alkohol bzw. Drogen am Steuer oder wegen körperlicher und anderer geistiger Mängel droht, ist dies oft einschneidend für die Lebensweise der Betroffenen. Häufig benötigen die Rechtssuchenden dann Unterstützung bei der Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach vorangegangener Entziehung.
Kanzlei Linten – Kompetenz und Erfahrung im Verkehrsrecht
Ob Fahrverbot, Führerscheinentzug, MPU, EU-Fahrerlaubnis oder Gutachten – ein Rechtsanwalt hat Antworten zu diesen und vielen weiteren Fragen im Bereich Führerschein und Fahrerlaubnisrecht.
Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf. Die Kanzlei Linten in Essen Rüttenscheid ist Ihr erfolgreicher Ansprechpartner für Verkehrsrecht in Essen und Umgebung.
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