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Linten - Ihr Fachanwalt für Kaufrecht in Essen

Das Kaufrecht ist vermutlich die prominenteste Disziplin des Zivilrechts, denn jeder kommt mit dem Kaufrecht beruflich, aber auch privat nahezu zwingend in Kontakt. Wie der Name unschwer vermuten lässt, regelt das Kaufrecht die Rechte und Pflichten zwischen Personen bei Abschluss eines Kaufvertrages.

Dabei können Streitigkeiten und Probleme sowohl bei der Frage des Abschlusses und des Inhalts des Vertrages selbst auftreten als auch bzw. insbesondere, wenn es um die Behauptung einer schlechten oder fehlenden Erfüllung der vertraglichen Verpflichtung geht.

Probleme, die im kaufrechtlichen Bereich auftreten, beginnen häufig bereits bei der Frage, wer überhaupt Inhaber oder Schuldner eines Anspruchs ist. Denken Sie hier beispielsweise an das Leasing eines Kraftfahrzeuges. Sie besuchen ein Autohaus und unterschreiben eine verbindliche Bestellung. Gleichzeitig schließen Sie einen Leasingvertrag ab. Einige Zeit später holen Sie das für Sie vorgesehene Auto im Autohaus ab. Wer ist nun Käufer im Rechtssinne und wer hat die kaufrechtlichen Ansprüche? Zur Überraschung einiger ist in dieser Fallkonstellation in der Regel die leasinggebende Bank Käufer, nichtsdestotrotz ist der Leasingnehmer aufgrund einer Abtretung Inhaber der Ansprüche. Klagt hier die falsche Person, unterliegt man im Rechtsstreit bereits aufgrund der fehlenden sogenannten Aktivlegitimation.

Weitere Probleme entstehen nicht selten bei der Frage, welches Kaufobjekt überhaupt Gegenstand der vertraglichen Einigung ist. Auch hier ein Beispiel aus dem Kaufrecht. Sie stehen in einem Autohaus und entscheiden sich für ein in der Ausstellungshalle stehendes neues Fahrzeug. Ist die Einigung jetzt über genau dieses Fahrzeug zustande gekommen oder nur über ein Fahrzeug diesen Typs und identischer Ausstattung?

Der Ärger beginnt in der Regel allerdings eher im Falle der behaupteten Schlechtleistung. Ein klassisches Beispiel eines Sachmangels in der juristischen Ausbildung ist die mit Augenzwinkern aufgestellte These, dass ein Pferd nichts anderes sei als eine mangelhafte Kuh. Dem liegt der Gedanke zugrunde, dass das Kaufrecht die Lieferung einer anderen als der geschuldeten Sache, als Sachmangel qualifiziert. Die Frage wird allerdings um einiges komplizierter, wenn es beispielsweise bei einem Echtlederpolster um die Frage geht, ob Schäden im Leder einen Sachmangel darstellen, oder sogenannte warentypische Eigenschaften.

Im Rahmen unserer juristischen Beratung helfen wir Ihnen herauszufinden, ob Sie Ansprüche erfolgreich durchsetzen können. Hierbei überprüfen wir für Sie alle für den Anspruch erforderlichen Voraussetzungen und finden eine Möglichkeit, diese notfalls nach den Regeln des Zivilprozesses durchzusetzen. Auch umgekehrt können wir behilflich sein, wenn Sie einen ungewollten Vertrag geschlossen haben oder sich Ihrer Meinung nach unbegründeten Ansprüchen eines Käufers ausgesetzt sehen.

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