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15. Februar 2022

Arbeitsunfall im Homeoffice: Was ist versichert?

Arbeitsunfall im Homeoffice: Was ist versichert?

Spätestens seit der weltweiten Corona-Pandemie ist das Homeoffice ein hochaktuelles Arbeitsmodell geworden. Während vor des Ausbruchs von Covid-19 nur etwa 4% der Deutschen im Home-Office beschäftigt waren, konnten im Januar 2021 bereits 24% von zu Hause tätige Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen verzeichnet werden. Damit ergeben sich nicht nur Herausforderungen technischer und organisatorischer Art, sondern auch grundlegende rechtliche Fragestellungen.

Der Anstieg der Berufstätigen, die von zu Hause arbeiten, sorgte gleichzeitig auch für einen Anstieg der Arbeitsunfälle in den eigenen vier Wänden. Die Linten Rechtsanwälte, Ihre Anwälte für Arbeitsrecht, informieren Sie in diesem Artikel darüber, welche Unfälle im Homeoffice versichert sind und welche nicht.

Arbeitsunfall – was ist das überhaupt?

In juristischen Kreisen wird ein Unfall als ein plötzlich eintretendes Ereignis mit Schadenspotential für Gesundheit oder Sachwerte definiert. Weiter gedacht liegt ein Arbeitsunfall mithin vor, wenn dieser Unfall bei beruflicher Verrichtung von Aufgaben geschieht. Gerade dies führt allerdings beim Homeoffice zu Schwierigkeiten bei der Abgrenzung zwischen versicherter und unversicherter Tätigkeit.

Was ist versichert?

Verfolgten die Gerichte bis zum Ausbruch von Corona eine eher restriktive Rechtsprechung in Bezug auf Unfälle im Homeoffice, so reagierte der Gesetzgeber auf diese Problematik und nahm die Corona-Pandemie zum Anlass, den Versicherungsschutz im Homeoffice zu erweitern. Seit dem 18. Juni 2021 ist der Schutz bei Unfällen im Homeoffice dem Schutz bei Arbeiten in der Betriebsstätte gleichgestellt. Erforderlich ist hierfür, dass der Unfall bei Wahrnehmung der beruflichen Aufgaben passiert ist. Ob Sie nun beim Weg ins Badezimmer oder in die Küche zum Wasser holen verunglücken, ist unerheblich, solange diese Wege betriebsdienlich waren.

Weitere Tätigkeiten, die nun unter dem Versicherungsschutz stehen, sind neben rein beruflichen Aufgaben:

  • Essen und Trinken während der Arbeitszeit
  • Toilettengänge
  • Weg von anderen Räumen zum Arbeitsplatz

Eine wichtige Neuerung ergibt sich auch für Eltern. Unfälle, die im Homeoffice tätigen Eltern auf dem Weg von der Schule und zum Kindergarten sowie auf dem Rückweg erfolgen, sind von nun ab von der gesetzlichen Unfallversicherung gedeckt.

Was ist nicht von der Versicherung gedeckt?

Sämtliche Tätigkeiten, die nicht im Zusammenhang mit den beruflichen Tätigkeiten stehen, genießen keinen Versicherungsschutz. So können Sie den Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin nicht für Unfälle haftbar machen, die beim Müll rausbringen oder bei Entgegennahme privater Pakete passieren. Es ist zwingend notwendig für das Eingreifen der Versicherung, dass der Unfallberufsbedingt ist.

Arbeitsunfall im Homeoffice: Was sie jetzt tun müssen

Wenn nach dem Unfall ein Arzt oder eine Ärztin aufgesucht werden muss, ist bei Aufnahme und Anamnese in der Praxis oder in Notaufnahme anzugeben, dass es sich um einen Arbeitsunfall handelt. Dieser Fakt wird in der Regel von den Mitarbeitenden ohnehin abgefragt, da das Fachpersonal bei Arbeitsunfällen verpflichtet ist, einen Unfallbericht anzufertigen. Weiterhin ist es ratsam, Ihren Arbeitgeber oder Ihre Arbeitgeberin zeitnah über den Unfall zu informieren. Gegebenenfalls kann eine Stellungnahme von Ihnen angefordert werden, in der Sie bei Vorliegen eines Arbeitsunfalls darauf hinweisen sollten, dass dieser im Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit zustande kam.

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