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15. April 2024

BGH-Urteil stärkt Rechte bei Kfz-Gutachten: Werkstattrisiko und Abtretungsproblematik im Fokus

BGH-Urteil stärkt Rechte bei Kfz-Gutachten: Werkstattrisiko und Abtretungsproblematik im Fokus

BGH-Urteil stärkt Rechte bei Kfz-Gutachten: Werkstattrisiko und Abtretungsproblematik im Fokus

Einfluss des Werkstattrisikos auf Sachverständigenkosten

In seinem jüngsten Urteil (VI ZR 280/22) hat der Bundesgerichtshof (BGH) wichtige Grundsätze zur Erstattung von Kosten eines Kfz-Sachverständigen, einschließlich der Kosten für Corona-bedingte Schutzmaßnahmen, klargestellt. Die Entscheidung erweitert die Anwendung des Werkstattrisikos, einem Prinzip, das ursprünglich für die Übernahme von Reparaturkosten in Fachwerkstätten entwickelt wurde. Laut BGH sind auch die durch die Begutachtung eines beschädigten Fahrzeugs entstandenen überhöhten Kosten vom Schädiger zu tragen. Dies gilt selbst dann, wenn die Kosten wegen unsachgemäßer oder unwirtschaftlicher Arbeitsweise der beauftragten Sachverständigen überhöht sein sollten.

Die Entscheidung unterstreicht, dass das Werkstattrisiko auch dann gilt, wenn das Fahrzeug zur Schadensermittlung einem Sachverständigen übergeben wird. Der Geschädigte trägt nicht das Risiko für eine möglicherweise überhöhte Kostenberechnung des Sachverständigen, solange er nicht durch Auswahl oder mangelnde Überwachung ein Verschulden trifft. Die Anwendung dieses Grundsatzes sichert, dass der Geschädigte den Schadensfall nicht zur eigenen finanziellen Belastung wird, selbst wenn der Sachverständige unverhältnismäßig hohe Kosten abrechnet.

Problematik der Abtretung von Ersatzansprüchen

Ein weiterer zentraler Aspekt des Urteils betrifft die Abtretung von Schadensersatzansprüchen. Der BGH stellte klar, dass die Rechte, die einem Geschädigten im Rahmen des Werkstattrisikos zustehen, nicht durch Abtretung auf den Sachverständigen übergehen. Dies bedeutet, dass ein Sachverständiger, der aus abgetretenem Recht eines Geschädigten klagt, nicht dieselben Vorteile genießt wie der ursprüngliche Anspruchsinhaber.

Falls eine Abtretung erfolgt, muss der Sachverständige (Zessionar) selbst nachweisen, dass die berechneten Maßnahmen tatsächlich durchgeführt wurden und notwendig waren. Das Gericht hebt hervor, dass die Erstattungsfähigkeit der Sachverständigenkosten nicht automatisch aus der Rechnungsstellung folgt, sondern dass die Notwendigkeit und Angemessenheit der einzelnen Rechnungspositionen geprüft werden müssen.

Auswirkungen für die Praxis

Die Entscheidung des BGH betont die Wichtigkeit einer korrekten Handhabung und Dokumentation sowohl durch Geschädigte als auch durch Sachverständige.

Eine Abtretung bewirkt entscheidende Veränderungen der rechtlichen Betrachtung.

Dieses Urteil unterstreicht die Notwendigkeit einer genauen Betrachtung der Schadensregulierung und bestärkt den Grundsatz, dass der Geschädigte durch den Schadensfall nicht schlechter gestellt werden soll als vor dem Ereignis. Es fordert zudem eine klare und gerechte Handhabung in der Praxis, die den Interessen beider Parteien gerecht wird.

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