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17. Oktober 2021

Erbvertrag oder Testament: Das ist der Unterschied.

Erbvertrag oder Testament: Das ist der  Unterschied.

Bei der Regelung ihres späteren Nachlasses denken die meisten Menschen automatisch an ein Testament. Dieses ist jedoch nicht die einzige Möglichkeit, seinen letzten Willen zu formulieren und eine Erbfolge zu bestimmen. Neben dem Testament kennt das deutsche Erbrecht noch den Erbvertrag als zweite Möglichkeit, das eigene Erbe zu regeln. Obwohl beide Verfügungen zahlreiche Gemeinsamkeiten aufweisen, existieren doch gravierende Unterschiede. Wer seinen letzten Willen noch zu Lebzeiten rechtlich einwandfrei festlegen möchte, ist daher gut beraten, sich mit den Unterschieden zwischen einem Testament und einem Erbvertrag auseinanderzusetzen.

Das Testament

Das Testament ist die in Deutschland bekannteste und am weitesten verbreitete Form einer letztwilligen Verfügung. Die Erstellung eines Testaments ist denkbar einfach. Im Gegensatz zur landläufigen Meinung, dass es sich bei einem Testament um ein komplexes juristisches Dokument handle, reichen zu dessen Erstellung bereits ein Blatt Papier und ein Stift. Rechtliche Vorkenntnisse sind für die Verfassung eines Testaments grundsätzlich nicht erforderlich.

In einem Testament kann der spätere Erblasser oder die Erblasserin definieren, wie nach dem Ableben die Aufteilung des Nachlasses zu erfolgen hat. Ein Testament wird immer einseitig durch den Erblasser oder die Erblasserin erstellt. Im Gegensatz zu einem Erbvertrag sind bei der Erstellung eines Testaments somit keine weiteren Personen beteiligt.

Neben der Einfachheit der Erstellung ist die Flexibilität ein weiterer Vorteil des Testaments. Es bietet die Möglichkeit, jederzeit flexibel auf die eigene Lebenssituation reagieren zu können und die Erbfolge neu zu regeln. Im Unterschied zu einem Erbvertrag benötigt der Erblasser oder die Erblasserin dazu bei einem Testament nicht die Zustimmung einer anderen Partei.

Nicht zuletzt unterscheidet sich das Testament gegenüber dem Erbvertrag auch in Hinblick auf die gesetzlichen Formerfordernisse und die damit verbundenen Kosten. Während ein Testament auch ohne notarielle Beurkundung Rechtswirkung entfaltet, kann ein Erbvertrag nur bei einem Notar oder einer Notarin rechtswirksam abgeschlossen werden. Ein privatschriftlich verfasstes Testament verursacht somit im Unterschied zu einem Erbvertrag keine Kosten.

Erbrecht - das sind die Unterschiede von Erbvertrag und Testament
©fizkes | shutterstock.com

Der Erbvertrag

Wie der Name bereits zum Ausdruck bringt, handelt es sich beim Erbvertrag um einen Vertrag zwischen mehreren Parteien: Erblasser bzw. Erblasserin auf der einen und den Erben oder Erbinnen auf der anderen Seite. Vor diesem Hintergrund müssen zur Rechtswirksamkeit sowohl der Erblasser oder die Erblasserin als auch die Erben oder Erbinnen an der notariellen Beurkundung des Erbvertrages teilnehmen und diesen mit ihrer Unterschrift akzeptieren. Damit ist ein Erbvertrag auch mit Kosten verbunden, die in Abhängigkeit des Gesamtwertes des Nachlasses nach der Gebührenordnung für Notare berechnet werden.

In Bezug auf die Inhalte unterscheidet sich ein Erbvertrag nicht von einem Testament. In beiden Schriftstücken kann die erblassende Partei ihre letztwilligen Verfügungen nach den eigenen Vorstellungen regeln – mit dem Unterschied, dass beim Erbvertrag die Erben und Erbinnen dazu ihre Zustimmung geben müssen.

Testament oder Erbvertrag – was ist sinnvoller?

Auf den ersten Blick scheint das Testament gegenüber dem Erbvertrag nur Vorteile zu haben. Es ist einfacher zu erstellen, kann zu einem späteren Zeitpunkt problemlos geändert werden, bedarf keiner notariellen Beurkundung und ist damit kostenlos. In einigen Situationen kann es jedoch sinnvoll sein, dem Testament einen Erbvertrag vorzuziehen.

Dies ist der Fall, wenn eine Erbschaft an bestimmte Bedingungen geknüpft ist. Verlangt der Erblasser oder die Erblasserin für eine Erbschaft beispielsweise die Pflege seiner oder ihrer Person vor dem Ableben, bekommen die Erben oder Erbinnen durch einen Erbvertrag die Sicherheit, dass es sich die erblassende Partei vor dem Tode nicht doch anders überlegt und den letzten Willen ändert. Zudem bietet der Erbvertrag unverheirateten Paaren die Möglichkeit, sich gegenseitig als Erben bzw. Erbin einzusetzen.

Nicht zuletzt ist ein Erbvertrag im Falle einer Unternehmensnachfolge ein sinnvolles Instrument, da darin ein Verzicht auf den Pflichtteil der Erben und Erbinnen verankert werden kann – häufig eine wichtige Voraussetzung bei der Sicherstellung einer Unternehmensnachfolge.

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