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7 Fragen & Antworten zum Thema Familienrecht

7 Fragen & Antworten zum Thema Familienrecht

7 Fragen und Antworten rund um das Thema Familienrecht

Das Familienrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Verwandten, Ehe- und Lebenspartnern. Es beschäftigt sich mit rechtlichen Fragen zu Trennung und Scheidung, elterlicher Sorge und Umgangsrecht, aber auch Kindes- und Ehegattenunterhalt. Wir von Linten Rechtsanwälte geben im Folgenden einen Überblick über sieben wichtige Fragen und Antworten im Bereich Familienrecht.

Wann darf eine Ehe geschieden werden?

Eine Scheidung kann vollzogen werden, wenn eine Wiederherstellung der Lebensgemeinschaft ausgeschlossen ist. Neben dem Scheitern der Ehe ist für eine Scheidung auch Voraussetzung, dass die Ehegatten mindestens ein Jahr in Trennung leben.

Will nur einer der beiden Ehegatten die Scheidung, so müssen die Partner bereits drei Jahre getrennt leben, damit die Ehe als gescheitert gilt. Allerdings kann das Scheitern der Ehe schon vor Ablauf der drei Jahre bewiesen werden, wenn beispielsweise beide Ehegatten mit einem neuen Partner zusammenleben.

Was ist unter dem Trennungsjahr zu verstehen?

Das Trennungsjahr beschreibt den Zeitraum zwischen der Trennung der Eheleute und der Einreichung des Scheidungsantrags. Da das Verfahren aufgrund des Versorgungsausgleichs mehrere Monate dauert, lassen viele Gerichte eine Einreichung des Scheidungsantrags auch schon zehn Monate nach der Trennung zu. Üblicherweise ist das Trennungsjahr als Voraussetzung für die Scheidung bereits abgelaufen, bis der Antrag entscheidungsreif ist.

Was versteht man unter dem gemeinsamen elterlichen Sorgerecht?

Die gemeinsame elterliche Sorge sieht vor, dass beide Eltern wichtige Entscheidungen bezüglich der Kinder gemeinsam treffen. Dazu zählen z.B. die folgenden:

  • Schulwahl
  • Ausbildung
  • Religiöse Erziehung
  • Medizinische Eingriffe

Stehen gewöhnliche Entscheidungen über das alltägliche Leben an, entscheidet der Elternteil allein, bei dem das Kind lebt. Unter besonderen Voraussetzungen kann das alleinige Sorgerecht auf einen Elternteil übertragen werden. Hierzu müssen allerdings erhebliche Probleme der Eltern bei der Ausübung der gemeinsamen Sorge vorliegen. Grundlage für Entscheidungen bezüglich des elterlichen Sorgerechts ist stets das Wohl des Kindes.

Wer zahlt den Kindesunterhalt, wenn sich die Eltern trennen?

Der Elternteil, bei dem das Kind lebt, leistet seine Unterhaltsverpflichtung bereits durch die Betreuung und Versorgung des Kindes. Daher leistet der Elternteil, bei das Kind nicht ständig wohnt, einen Unterhalt. Dieser erfolgt in Form einer Geldleistung, deren Höhe sich wesentlich an der Einkommenssituation des Zahlungspflichtigen sowie am Alter des Kindes orientiert.

Wer hat nach der Scheidung Anspruch auf Ehegattenunterhalt?

Grundsätzlich haben beide Ehegatten nach der Scheidung selbst für den Unterhaltsbedarf aufzukommen. Allerdings kommt es vor, dass einer der Ehegatten dazu nicht vollständig in der Lage ist. In diesem Fall besteht ein Anspruch auf Unterhalt. Darunter fallen folgende Unterhaltstatbestände:

  • Betreuungsunterhalt
  • Unterhalt wegen Alters oder Krankheit
  • Erwerbslosenunterhalt
  • Aufstockungsunterhalt
  • Wegfallen einer nicht nachhaltig gesicherten Erwerbstätigkeit
  • Ausbildungsunterhalt
  • Billigkeitsunterhalt

Wie wird die Höhe des Ehegattenunterhalts errechnet?

Wie viel Ehegattenunterhalt zu zahlen ist, errechnet sich auf der Grundlage der Einkünfte sowie der berufs- und ehebedingten Belastungen der Ehegatten. Ist einer der Ehegatten bereits mit einem Kindesunterhalt belastet, so ist auch diese Zahlungsverpflichtung zu berücksichtigen. Zudem sind alle steuerlich relevanten Einkünfte für beide Ehegatten gesondert zu ermitteln.

Zum Schluss wird das den Partnern verbleibende Einkommen gegenübergestellt. Die Höhe des Unterhaltsanspruchs ergibt sich schließlich aus der Hälfte der Differenz der ermittelten Beträge. Dieser ist aber nur vollständig zu erfüllen, sofern dem unterhaltsverpflichteten Ehegatten der sogenannte angemessene Selbstbehalt von 1.100 € verbleibt.

Wie wird der Haushalt nach einer Scheidung aufgeteilt?

Grundsätzlich gilt: Jeder darf die Gegenstände mitnehmen, die er in die Ehe eingebracht hat. Schließlich stehen diese im Alleineigentum des jeweiligen Ehegatten. Gegenstände, die gemeinsam angeschafft wurden, sind unter den Partnern aufzuteilen. Kommen die Ehegatten zu keiner Einigung, ist eine gerichtliche Entscheidung.

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