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FAQ Ordnungswidrigkeitenrecht im Straßenverkehr

Verkehrs- und Ordnungswidrigkeitenrecht

Die häufigsten Fragen zum Ordnungswidrigkeitenrecht im Straßenverkehr

Ob zu schnell, über Rot gefahren, Abstand unterschritten, falsch geparkt, betrunken oder unter Einfluss von Betäubungsmitteln gefahren – im Bereich des Straßenverkehrs dürfte wohl die Masse der ordnungswidrigkeiten-rechtlichen Verfahren liegen.
Immer wieder stellen sich hier für den Ratsuchenden Fragen, auf die hier ein wenig eingegangen werden soll. Betont werden muss natürlich, dass dies hier nur eine grobe Übersicht sein kann und zu jeder Frage eine Vielzahl von Varianten möglich sind. Gerade diese Varianten zu kennen, zu bewerten und daraus nach Möglichkeit eine Verteidigungsstrategie zu entwickeln, obliegt dem mit der Verteidigung beauftragten Rechtsanwalt/in.

Nun zu den häufig gestellten Fragen.

 


 

1. Hat die Sache Aussicht auf Erfolg?

Dies ist natürlich die für alle wichtigste Frage und bedauerlicherweise zugleich die, die man nicht so wie gewünscht beantworten kann. Das Gegenteil lässt sich beantworten: Es kann keine Sache geben, die von Beginn an keine Aussicht auf Erfolg hat, was daran liegt, dass sich eine Vielzahl von Verteidigungsmöglichkeiten erst im Rahmen der Verteidigung ergeben können, sei es beispielsweise der Einwand der Verjährung.

Unsere Mandanten kommen üblicherweise mit einem Anhörungsbogen oder einem Bußgeldbescheid zu uns. Dieser enthält in der Regel nicht viel mehr als ein auf Papier gedrucktes Foto, wenige Angaben zum Tat und gegebenenfalls, selbst das jedoch nicht immer, eine Angabe zum verwendeten Messgerät. Eine Angabe wie „Laser“ ist nicht sehr vielsagend, denn davon gibt es einige.

Diese Angaben allein reichen nicht, um die Erfolgsaussichten zu beurteilen. Vielmehr muss im Rahmen der Akteneinsicht, die wir für Sie nehmen, der gesamte Vorgang inklusive aller notwendigen Protokolle und Urkunden betrachtet werden. Im Rahmen der Verteidigung fordern wir – soweit erforderlich – sodann weitere Unterlagen an.

2. Lohnt es sich, es zu versuchen?

Da die Sache – wie gerade dargestellt – nicht von vornherein aussichtslos sein kann, muss diese Frage mit wenigen Einschränkungen mit Ja beantwortet werden.

Berücksichtigt werden sollte allerdings, dass die Verteidigung im Ordnungswidrigkeitenverfahren nicht günstig ist, weshalb häufig das Bestehen einer Rechtsschutzversicherung notwendige Voraussetzung ist.

Wüsste man von Beginn an, dass die Sache keine Aussicht auf Erfolg hat, so wäre die sofortige Rechtskraft nicht von Nachteil, da die Tilgungsfrist sodann sofort beginnen würde. Der verzögerte Eintritt der Rechtskraft, unterstellt man verliert im Ergebnis, kann also als einer der wenigen Nachteile der Verteidigung bezeichnet werden.

 

3. Wie wäre es, eine andere Person als Fahrer anzugeben?

Davon sollte tunlichst Abstand genommen werden. Unabhängig davon, dass sich häufig herausstellt, dass die Behörde feststellen kann, dass die bezeichnete Person als Fahrer nicht in Betracht kommen kann, ist die Angabe eines falschen Fahrers eine falsche Verdächtigung nach § 164 StGB, also eine Straftat.

 

4. Wann verjährt die Tat?

Hier muss zwischen den verschiedenen Ordnungswidrigkeiten differenziert werden. Die meisten Ordnungswidrigkeiten, die begangen werden, sind Verstöße gegen die StVO, also zu schnelles Fahren etc. Für diese Verstöße gilt § 26 Abs. 3 StVG, also eine Verjährung von 3 Monaten ab der Tat und 6 Monaten, ab Erlass eines Bußgeldbescheids. Diese Verjährungsfristen können allerdings durch unterschiedlichste Maßnahmen der Behörde von vorne beginnen, wobei diese Maßnahmen in § 33 OWiG aufgezählt sind.

Für Ordnungswidrigkeiten, die keine Verstöße gegen die StVO darstellen, gelten andere Verjährungsfristen. Diese Fristen sind in der Regel deutlich länger und in § 31 OWiG geregelt.

5. Kann ich eine höhere Geldbuße bezahlen, damit der Punkt entfällt?

Dies dürfte mit eine der häufigsten Fragen sein. Sie ist klar mit Nein zu beantworten. Weder die Behörde, noch im Falle einer gerichtlichen Entscheidung das Gericht, entscheiden über die Frage, ob ein Punkt für eine Tat in das Fahrerlaubnisregister eingetragen wird oder nicht.

Die Bewertung einer Tat mit einem Punkt im Fahrerlaubnisregister ist gesetzlich geregelt und hängt von der Höhe der Geldbuße sowie der Art des Verstoßes ab.

Ab einer Geldbuße von 60 € ist ein Geschwindigkeitsverstoß mit einem Punkt bewährt, ohne dass die Behörde oder das Gericht darauf Einfluss hat. Dieser Umstand kann nicht diskutiert werden.

 

6. Kann ich nicht eine höhere Geldbuße bezahlen, damit das Fahrverbot entfällt?

Dies ist grundsätzlich möglich. Anders als die Bewertung der Tat mit einem Punkt im Fahrerlaubnisregister, wird das Fahrverbot durch die Behörde oder das Gericht ausgesprochen. Allerdings ist es ein weitverbreiteter Irrglaube, dass man durch einfache Erhöhung der Geldbuße ein Fahrverbot abwenden können.

Vielmehr hat die Rechtsprechung, insbesondere die in letzter Instanz für die Ordnungswidrigkeiten zuständigen Oberlandesgerichte, die Anforderungen für das Absehen vom Fahrverbot sehr hochgehangen. Das Fahrverbot kann nur bei einer absolut unbilligen Härte entfallen, die vom Betroffenen darzulegen ist. Dass das Fahrverbot zu Unannehmlichkeiten führt, reicht unzweifelhaft nicht, denn das ist gerade der Zweck des Fahrverbots.

Eine weitere Möglichkeit ein Fahrverbot abzuwenden ist, die Voraussetzungen des Fahrverbots bereits auf Tatbestandsseite anzugreifen. Dies ist beispielsweise beim Vorliegen eines sogenannten Augenblick Versagens der Fall. Hier entfällt das Fahrverbot sogar ohne Erhöhung der Geldbuße.

 

7. Wie lange werden Punkte eingetragen und wie viele kann ich mir erlauben?

Taten, die zu einem Punkt führen, werden für 2,5 Jahre ab Rechtskraft in das Vereinsregister eingetragen. Taten, die mit zwei Punkten bewertet werden, für fünf Jahre. Für Straftaten gilt etwas Abweichendes, was hier allerdings nicht thematisiert werden soll.

Das Erreichen von 8 Punkten führt zum Verlust der Fahrerlaubnis nach § 4 Abs. 5 Nr. 3 StVG. Ein Punkteabbauseminar ist nur möglich, solange nicht mehr als 5 Punkte eingetragen sind

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