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Homeoffice: Recht oder Privileg?
21. September 2021Homeoffice: Recht oder Privileg?
Homeoffice und Corona
Zu Beginn des Jahres 2021 sind die Corona-Inzidenzen immer weiter gestiegen. Die Politik verpflichtete daraufhin Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber per Verordnung, ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Arbeit im Homeoffice anzubieten. Nur wenn zwingenden Gründe vorlagen, die das Arbeiten im Homeoffice unmöglich machten, waren Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber von dieser Pflicht entbunden.
Für Beschäftigte wurde ab dem 24. April schließlich die Pflicht eingeführt, das Angebot auf das Arbeiten im Homeoffice anzunehmen. Diese Pflicht konnte nur ausgesetzt werden, wenn Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geltend machen konnten, dass ihre Wohnung für die Arbeit im Homeoffice ungeeignet ist. Als Gründe hierfür können beispielsweise die folgenden angeführt werden:
- Kein Internetzugang
- Keine technische Ausstattung
- Lärm
- Räumliche Enge
- Störung durch Angehörige, Kinder
Mit dem 1. Juli wurde die Homeoffice-Pflicht, die aus Infektionsschutzgründen eingeführt wurde, abgeschafft. Streng betrachtet handelte es sich bei der Homeoffice-Pflicht um keine Pflicht in einem juristischen Sinne. Der Grund hierfür liegt darin, dass Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber lediglich verpflichtet waren, die Arbeit im Homeoffice anzubieten und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zeitweise verpflichtet waren, dieses Angebot anzunehmen. Bei einer Pflicht im strengen, juristischen Sinne wäre Arbeit im Homeoffice ohne jede Ausnahme durchgesetzt worden. Arbeit außerhalb des Homeoffice wäre während der Zeit der Corona-Sonderregelungen nicht möglich gewesen.
Ein weit verbreitetes Missverständnis besteht in der Annahme, dass Beschäftigte das Arbeiten im Homeoffice erzwingen können. Das war weder möglich, als die Sonderregelungen galten noch als diese mit dem 1. Juli ausgesetzt worden ist. Korrekt ist, dass Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber seit dem 1. Juli verlangen können, in Präsenz zu arbeiten.
Kein Recht aufs Homeoffice
Außerhalb der Corona-Sonderregelungen gibt keinen Rechtsanspruch auf Arbeit im Homeoffice, insofern Sie nicht in Teilzeit arbeiten. Der Arbeitsort der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wird in Deutschland grundsätzlich von den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern bestimmt. Allerdings heißt das nicht, dass Sie Ihren Wunsch nicht durchsetzen können.
Zunächst sollten Sie klären, ob es in Ihrem Unternehmen Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträge gibt, in denen die Arbeit im Homeoffice geregelt ist. In manchen Fällen ist es klar festgelegt, zu welchem Anteil die Arbeitszeit von zu Hause aus erbracht werden kann. Manchmal gibt es Unternehmen, bei denen verlangt wird, dass der Wechsel ins Homeoffice erst genehmigt wird, nachdem einzige Zeit in Präsenz abgeleistet worden ist. Wenn Sie also den Wunsch hegen, von zu Hause zu arbeiten, sollten Sie diesen mit ihrer Chefin oder ihrem Chef besprechen. Vorab sollten Sie sich gründlich informieren und gute Argumente zurechtlegen.
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können die Arbeit im Homeoffice allerdings auch nicht gegen Ihren Willen durchsetzen. Eine Zwangsversetzung ist verboten, weil Ihre Privatsphäre geschützt ist. Heimarbeit können Sie in jedem Fall ablehnen, wenn es Ihren Wünschen nicht entspricht. Wenn allerdings die Arbeit im Homeoffice in Ihrem Arbeitsvertrag festgehalten worden ist, dann müssen Sie mit einer Kündigung oder eine Abmahnung rechnen, wenn Sie Ihrer Arbeitsstelle fernbleiben. In diesem Fall ist es ratsam, auf juristische Beratung oder auf eine anwaltliche Rechtsvertretung zurückzugreifen.
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