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09. Mai 2019

Landesregierung senkt Kappungsgrenze für Mieterhöhungen auf 15 % ab dem 01.06.2019 – jetzt handeln!

Landesregierung senkt Kappungsgrenze für Mieterhöhungen auf 15 % ab dem 01.06.2019 – jetzt handeln!

Ferner wurden die Landesregierungen in dem Gesetz ermächtigt, für einzelne Gebiete die Kappungsgrenze auf 15 % abzusenken, soweit die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen gefährdet ist.

Von dieser Ermächtigung hat die Landesregierung bislang für mehrere Städte in NRW Gebrauch gemacht, nunmehr wurde beschlossen, dass die Kappungsgrenze von 15 % zukünftig auch für die Stadt Essen gilt, und zwar ab dem 01.06.2019.

Von dieser Regelung sind insbesondere private Vermieter betroffen, die in der Vergangenheit gegebenenfalls auf Mieterhöhungen verzichtet haben. Wollen diese nunmehr die Miete erhöhen, die bislang weit unterhalb der ortsüblichen Miete gemäß Essener Mietspiegel liegt, können sie eine solche Mieterhöhung nur noch um 15 % – im Vergleich zur bisherigen Miete – vornehmen, anstatt bislang 20 %. Die neue Verordnung der Landesregierung ist jedoch erst ab dem 01.06.2019 gültig. Für alle Mieterhöhungen, die den Mietern noch vor diesem Zeitpunkt, also im Mai 2019 zugehen, gilt noch die alte Rechtslage.

Die Vermieter, die also die 20%-ige Kappungsgrenze ausschöpfen möchten, sollten unverzüglich tätig werden.

RA Andreas Schäfer
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht

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