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15. März 2022

Mündlicher Arbeitsvertrag – ist das gültig?

Mündlicher Arbeitsvertrag – ist das gültig?

Ein Arbeitsvertrag ohne jegliche Unterschrift kann doch gar nicht gültig sein, oder? Tatsächlich schreibt der Gesetzgeber beim Arbeitgeber keine Schriftform vor, weswegen auch eine mündliche Verabredung unter bestimmten Bedingungen rechtsgültig ist. Wir haben im folgenden Beitrag die wichtigsten Informationen rund um den mündlichen Arbeitsvertrag für Sie zusammengefasst. Denn ein Anwalt für Arbeitsrecht weiß, worauf es hierbei ankommt.

Was gilt als mündlicher Arbeitsvertrag?

Die meisten von uns kennen Arbeitsverträge nur in schriftlicher Form, wobei mündlich geschlossene Arbeitsverträge grundsätzlich genauso gültig ist. Die Schriftform wird in der Regel eingehalten, um etwaige Missverständnisse zu vermeiden und später bei Bedarf auch einen Beweis über gemeinsam getroffene Bestimmungen zur Verfügung zu haben. Doch auch mit einem mündlichen Arbeitsvertrag können Sie ein Arbeitsverhältnis begründen und dabei sogar Details zur Entlohnung sowie zu Urlaubstagen festlegen.

Wann ein mündlicher Arbeitsvertrag ungültig ist

Wichtig ist, wie beim Abschluss anderer Verträge auch, dass beide Parteien geschäftsfähig nach §§ 104 ff. BGB sind. Nicht vollumfänglich geschäftsfähig ist beispielsweise, wer

  • noch nicht volljährig ist,
  • per Gesetz nicht die rechtliche Macht hat, eine wirksame Willenserklärung abzugeben,
  • oder eine krankhafte Störung der Geistestätigkeit hat (beispielsweise bei Krankheiten wie Demenz).

Grundsätzliche Grenzen des mündlichen Arbeitsvertrags

Die Gültigkeit eines mündlichen Arbeitsvertrages darf außerdem nicht im Widerspruch zu gängigen Bestimmungen des BGB stehen. So ist beispielsweise ein mündlich geschlossener Arbeitsvertrag mit einem ausländischen Staatsbürger, der über keine Arbeitserlaubnis verfügt, in der Regel trotz beidseitiger Übereinkunft ungültig.

Welche Inhalte im mündlichen Arbeitsvertrag ungültig sind

Ein mündlicher Arbeitsvertrag kann stets nur unbefristet geschlossen werden. Wer das Arbeitsverhältnis auf eine bestimmte Zeit befristen möchte, braucht gemäß § 14 Abs. 4 TzBfG eine schriftliche Übereinkunft zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Liegt diese nicht vor, wird ein mündlich geschlossener Arbeitsvertrag im Streitfall immer als unbefristet vereinbartes Arbeitsverhältnis gedeutet. Eine Kündigung ist laut § 623 BGB immer nur in schriftlicher Form rechtsgültig.

Nachträgliche mündliche Änderungen

Sofern nicht anders vereinbart, sind mündliche Nebenabreden oder nachträgliche mündliche Änderungen des Arbeitsvertrages ebenfalls rechtsgültig, sofern beide Parteien zustimmen. Die meisten schriftlichen Arbeitsverträge schließen allerdings mündliche Nebenabreden aus. Damit soll sichergestellt werden, dass im Streitfall alle getätigten Übereinkünfte eindeutig vorgelegt werden können. Eine nachträgliche zeitliche Befristung ist nur schriftlich rechtsgültig.

Mündlichen Arbeitsvertrag nachträglich in Schriftform festhalten

Arbeitnehmer sind dazu berechtigt, von ihrem Arbeitgeber nachträglich eine schriftliche Fassung des mündlichen Arbeitsvertrags zu fordern. Dabei können Sie das Datum entsprechend rückdatieren, um auch den tatsächlichen Arbeitsbeginn entsprechend zu erfassen. In der schriftlichen Fassung sind alle wesentlichen Übereinkünftewie Lohn, Umfang der Arbeitszeit sowie Urlaubsregelungen anzugeben. Abweichungen zwischen Abrede und schriftlichem Vertrag sind nur bei beidseitiger Zustimmung erlaubt.

Fragen zu Arbeitsvertrag und arbeitsrechtlichen Themen?

Sie haben Fragen zu mündlichen oder auch schriftlichen Arbeitsverträgen? Gerne können Sie uns persönlich kontaktieren. Unser erfahrenes Team von Linten Rechtsanwälte berät Sie zu Anliegen rund um das Thema Arbeitsrecht sowie in weiteren Rechtsfragen.

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