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27. Januar 2022

Mutterschutz: Das müssen Arbeitgeber und Arbeitnehmer beachten

Mutterschutz: Das müssen Arbeitgeber und Arbeitnehmer beachten

Für werdende Mütter gelten im Bereich der Arbeitswelt ganz besondere Regeln. Das Mutterschutzgesetz legt alle Besonderheiten fest, die im Laufe der Schwangerschaft im Zusammenhang mit dem Berufsleben eingehalten werden müssen.

Wir von Linten Rechtsanwälte aus Essen sind mit dem Arbeitsrecht bestens vertraut und beantworten Ihnen alle Fragen rund um den Mutterschutz.

Das Mutterschutzgesetz – die Basis für gültige, rechtliche Regelungen

Das Mutterschutzgesetz wurde im Jahre 2016 grundlegend neu geregelt und ist seither die Basis für die rechtlichen Bedingungen. Hierbei werden Besonderheiten beschrieben, die Mütter und Väter vor und nach der Geburt eines Kindes schützen sollen. Hierzu gehören unter anderem folgende Faktoren:

  • Ein verschärfter Kündigungsschutz
  • Entgeltersatzleistungen wie das Mutterschaftsgeld
  • Beschäftigungsverbote wie den Mutterschaftsurlaub
  • Arbeitsplatzgestaltung nach Gefährdungsbeurteilung

Grundsätzlich beginnt der Mutterschutz immer sechs Wochen vor der Geburt des Kindes und endet acht Wochen nach der Entbindung. Zunächst wird der errechnete Termin als Basis verwendet.

Sollte sich dieser nach vorne schieben, wird der Zeitraum entsprechend angepasst. Nicht erhaltene Mutterschutztage werden hinten angefügt.

Werdende Mütter haben die Möglichkeit, vor der Geburt die Frist zu verkürzen, wenn sie sich ausdrücklich bereit dazu fühlen, weiterzuarbeiten. Nach der Geburt dagegen wird die Frist als ein absolutes Beschäftigungsverbot gehandhabt. Hier darf daher auch nicht auf freiwilliger Basis eine Beschäftigung erfolgen.

Beschäftigungsverbote – etliche Berufsbilder sind betroffen

Es gibt einige Arbeitsformen, bei denen werdende Mütter bereits ab dem Bekanntwerden der Schwangerschaft von einer weiteren Beschäftigung ausgeschlossen sind. Dies ist immer dann der Fall, wenn von der Beschäftigungsform ein besonderes Risiko für die Gesundheit des Kindes ausgeht. Dazu gehören:

  • Fließbandarbeit
  • Nachtarbeit
  • Akkordarbeit
  • Mehrarbeit
  • Sonntagsarbeit

Unternehmen sind seit dem Inkrafttreten des Mutterschutzgesetzes dazu verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung für die entsprechenden Tätigkeitsfelder vorzunehmen. Hierbei ist es nicht relevant, ob eine Angestellte bereits schwanger ist oder nicht.

Tipps für den Mutterschutz im Arbeitsrecht
©Monkey Business Images | shutterstock.com

Kündigungsschutz und Mutterschaftsgeld – diese Regelungen sollten Sie beachten

Als Schwangere haben Sie Ihrem Arbeitgeber oder Ihrer -geberin gegenüber eine Mitteilungspflicht. Das bedeutet, dass Sie den Mutterschutz zwar nicht beantragen müssen. Allerdings müssen Sie Ihr Unternehmen über die Schwangerschaft informieren und gleichzeitig den errechneten Geburtstermin mitteilen.

Für Sie selbst folgt daraus ein erhöhter Kündigungsschutz, sodass Sie während der Schwangerschaft nicht gekündigt werden dürfen. Dies gilt auch für den Zeitraum von vier Monaten nach einer Fehlgeburt nach der zwölften Schwangerschaftswoche und vier Monate nach der Entbindung. Sollten Sie nach der Geburt Elternzeit nehmen, wird der Kündigungsschutz für diesen Zeitraum verlängert.

Während des Mutterschutzes erhalten Sie in Summe Mutterschaftsgeld in gleicher Höhe wie Ihr durchschnittliches Nettogehalt. Hierbei werden Ihnen 13 Euro je Kalendertag von der Krankenkasse gewährt und Ihr Arbeitgeber oder Ihre -geberin muss die übrige Differenz ausgleichen. Sie müssen daher während der Schwangerschaft keine finanziellen Nachteile fürchten.

Rechtlicher Beistand im Falle von Verstößen

Die Regelungen zum Mutterschutz sind umfangreich, und regelmäßig versuchen Arbeitgeber und -geberinnen von diesem Gesetz abzuweichen. Bei Rechtsfragen sollten Sie daher immer fachliche Hilfe einholen, um Ihr Recht durchzusetzen.

Im Falle von Verstößen drohen Unternehmen hohe Strafen. Lassen Sie sich im Zweifel von uns beraten.

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