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03. Mai 2024

Entscheidung des AG Dortmund setzt neuen THC-Grenzwert für Fahrzeugführer fest: Wissenschaftliche Grundlagen und Rechtspraxis aktualisiert.

Aktuelle Rechtsprechung zum THC-Grenzwert im Straßenverkehr: Urteil des Amtsgerichts Dortmund

Neue Grenzwerte für THC

Ein Urteil des Amtsgerichts Dortmund vom 11. April 2024, 729 OWi-251 Js 287/24-27/24, hat maßgebliche Änderungen bei der Bewertung von THC im Blut für Fahrzeugführer festgestellt. Basierend auf den Empfehlungen einer vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr eingesetzten Arbeitsgruppe wurde der Grenzwert für THC auf 3,5 ng/ml angehoben. Dieser Wert soll nach wissenschaftlichen Erkenntnissen eine verkehrssicherheitsrelevante Wirkung markieren, ähnlich einer Blutalkoholkonzentration von 0,2 Promille.

Sachverhalt und gerichtliche Feststellung

Im vorliegenden Fall wurde dem Betroffenen vorgeworfen, unter Einfluss von Cannabis ein Kraftfahrzeug geführt zu haben. Die Blutprobe des Fahrers zeigte eine THC-Konzentration von 3,1 ng/ml, was unter dem neu festgelegten Grenzwert liegt. Der Sachverständige Prof. L. bestätigte dieses Ergebnis. Das Gericht stellte den Sachverhalt entsprechend fest und berücksichtigte die neue Grenzwertregelung in seiner Entscheidung.

Rechtliche Würdigung und Anwendung des neuen Grenzwertes

Das Gericht wertete die Empfehlung der Arbeitsgruppe als antizipiertes Sachverständigengutachten. Die Grenzwertempfehlung, die sich noch nicht formal im Gesetzestext wiederfindet, wurde bereits zur richterlichen Entscheidungsfindung herangezogen. Das AG Dortmund betonte, dass der neue Grenzwert bereits jetzt in der gerichtlichen Praxis Anwendung findet, obgleich er erst kürzlich vorgeschlagen wurde und die gesetzliche Kodifizierung noch aussteht.

Ergebnis des Verfahrens

Aufgrund der festgestellten THC-Konzentration unterhalb des neuen Grenzwertes und der Anwendung der aktuellen wissenschaftlichen Empfehlungen sprach das Gericht den Betroffenen frei. Die Kosten des Verfahrens sowie die notwendigen Auslagen des Betroffenen wurden der Staatskasse auferlegt. Die Entscheidung zeigt die Anpassung der Rechtsprechung an neue wissenschaftliche Erkenntnisse und stellt einen bedeutenden Präzedenzfall dar.

Fazit

Das Urteil des AG Dortmund markiert einen wichtigen Wendepunkt im Umgang mit Cannabis im Straßenverkehr. Es verdeutlicht, wie wissenschaftliche Erkenntnisse effektiv in die Rechtspraxis integriert werden können, um eine gerechte und zeitgemäße Rechtsprechung zu gewährleisten. Zukünftig wird dieser Grenzwert voraussichtlich eine zentrale Rolle in ähnlichen Fällen spielen und die Beurteilung von Cannabis im Verkehrskontext maßgeblich beeinflussen.

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