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18. April 2024

Neuregelung der Fahrerlaubnis bei Cannabiskonsum: Wegfall der MPU in bestimmten Fällen

Neuregelung der Fahrerlaubnis bei Cannabiskonsum: Wegfall der MPU in bestimmten Fällen

Neuregelung der Fahrerlaubnis bei Cannabiskonsum: Wegfall der MPU in bestimmten Fällen

Veränderte Gesetzeslage durch das Cannabisgesetz

Am 1. April 2024 trat das neue Cannabisgesetz in Kraft, das nicht nur den Umgang mit Cannabis in Deutschland grundlegend verändert, sondern auch erhebliche Auswirkungen auf die Verkehrsrechtslage hat. Ziel des Gesetzes ist es, den illegalen Markt zu bekämpfen, die Qualität von Cannabisprodukten zu sichern und gleichzeitig den Gesundheits- sowie den Kinder- und Jugendschutz zu stärken.

Auswirkungen auf die Fahrerlaubnisverordnung

Vor der Gesetzesänderung führte der Besitz und Konsum von Cannabis oft zum Verlust der Fahrerlaubnis oder verhinderte deren Erteilung. Nach altem Recht, speziell gemäß § 14 FEV, war bei Nachweis von Cannabiskonsum oft eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) erforderlich. Dies galt besonders bei gelegentlichem Konsum und wenn der Betroffene unter Cannabiseinfluss gefahren ist.

Neue Regelungen gemäß § 13a FEV

Mit dem neuen § 13a der Fahrerlaubnisverordnung (FEV) ändert sich das Prozedere erheblich. Nun wird ein ärztliches Gutachten lediglich bei begründetem Verdacht auf Cannabisabhängigkeit gefordert. Eine MPU ist nur noch in folgenden Fällen vorgesehen:

  • Keine Abhängigkeit, aber Anzeichen für Cannabismissbrauch laut ärztlichem Gutachten.
  • Wiederholte Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr unter Cannabiseinfluss.
  • Vorherige Entziehung der Fahrerlaubnis aus den oben genannten Gründen.
  • Überprüfung, ob ein früherer Cannabismissbrauch oder eine Abhängigkeit nicht mehr vorliegt.

Definition und Beurteilung von Cannabismissbrauch

Interessant ist, wie zukünftig der Missbrauch von Cannabis juristisch bewertet wird. Der Gesetzgeber definiert diesen nicht klar, sondern lässt Spielraum für die Auslegung, ähnlich der Regelung bei Alkoholmissbrauch. Entscheidend ist hier das Trennungsvermögen – die Fähigkeit, den Konsum von der Teilnahme am Straßenverkehr zu trennen. Regelmäßiger Konsum allein ist somit nicht automatisch gleichbedeutend mit einem Fehlen des Trennungsvermögens.

Handlungsempfehlungen und rechtliche Perspektiven

Inhaber einer Fahrerlaubnis, die unter der alten Regelung zu einer MPU aufgefordert wurden, haben nun gute Argumente, sich rechtlich zur Wehr zu setzen. Rechtlich könnte geklärt werden, ob eine bereits erfolgte Entziehung der Fahrerlaubnis noch angefochten oder ob die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis beantragt werden sollte.

Zu diesem Thema und vielen weiteren Themen stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

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