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14. Oktober 2022

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz – so können Sie sich wehren

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz – so können Sie sich wehren

Wir helfen bei Fällen von sexueller Belästigung – Linten Rechtsanwälte

Spätestens seit der Hashtag #metoo in der Mitte der Gesellschaft angekommen ist, sind Unternehmen und Betriebe verpflichtet, sich mit dieser Thematik intensiv auseinanderzusetzen.

Das Abtun von unterschwellig sexistischen Kommentaren als Banalität oder das Ignorieren von Berührungen am Hinterteil kann in der heutigen Geschäftswelt nicht mehr geduldet werden.

Gesetzliche Mechanismen bieten Ihnen einen umfassenden rechtlichen Schutz gegen sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz. Wie diese funktionieren und wie Sie sich vor belästigenden Mitarbeitern, Kollegen oder Vorgesetzten tatsächlich schützen können, zeigen wir von Linten Rechtsanwälte Ihnen hier.

Was ist sexuelle Belästigung?

Mehr als die Hälfte aller Beschäftigten in der Bundesrepublik hat bereits sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz persönlich erfahren oder ist damit anderweitig in Berührung gekommen. Diese kann verbal, non-verbal und physisch erfolgen, wobei alle Ausprägungsformen einander gleichgestellt sind.

Der Schutz des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) greift dabei um einiges weiter als der strafrechtliche Schutz und stellt auch solche Verhaltensweisen unter Strafe, die im alltäglichen Leben unangenehm, aber straffrei sind.

Bei der sexuellen Belästigung im beruflichen Zusammenhang kann es sich um ganzunterschiedliche Formen und Ausprägungen handeln. Häufig geht es zum Beispiel um:

  • Explizite unerwünschte sexuelle Handlungen
  • Unerwünschte körperliche Nähe
  • Direkte und indirekte Aufforderungen zu diesen
  • Scheinbar zufällige Berührungen
  • Ungewollte Massagen

Bis vor nicht allzu langer Zeit tolerierte Praktiken des Aufhängens von Kalendern und Bildern mit freizügigen Inhalten, die vor allem in Werkstätten oder anderen männerdominierten Betrieben üblich waren, fallen als das unerwünschte Zeigen und sichtbares Anbringen von pornografischen Darstellungen ebenso unter den diskutierten Tatbestand. Witze mit sexuellen Inhalten, obszöne Anspielungen und Kommentare, die unter die Gürtellinie gehen, mögen am Stammtisch noch für Lacher und Schenkelklopfer sorgen, doch in der modernen Arbeitswelt sind Bemerkungen sexuellen Inhalts verpönt.

Wer wird von dem Schutzbereich erfasst?

Die meisten Fälle von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz betreffen Frauen. Doch das Gesetz erfasst neben diesen selbstverständlich auch Männer, Transpersonen und intergeschlechtliche Menschen, die ebenso der Pflicht des Arbeitgebers zum Schutz seiner Mitarbeiter unterstehen.

Von dem örtlichen Schutzbereich erfasst werden sämtliche Bereiche, die der Arbeit zuzurechnen sind und ein festes Dienstverhältnis voraussetzen. Neben dem eigentlichen Arbeitsplatz werden auch Firmenfeiern, Betriebsausflüge, Arbeitswege und Kommunikationen via SMS, E-Mail und andere Dienste von dem Schutzbereich umgeben.

Welche Rechte haben Betroffene von sexueller
Belästigung am Arbeitsplatz?

Der erste Weg, nachdem Sie sexuelle Belästigung persönlich erfahren haben, führt nach § 13 AGG zur Beschwerdestelle des Unternehmens, die verpflichtet ist, sich mit der Beschwerde auseinanderzusetzen und diese eingehend zu prüfen. An dieser Stelle kann auch der Anspruch auf vorbeugende und unterbindende Schutzmaßnahmen durch den Arbeitgeber nach § 12 Abs 1 bis 4 AGG geltend gemacht werden.

Sollten durch die zuständige Stelle keine bzw. unzureichende Maßnahmen getroffen worden sein, haben Sie als Opfer sexueller Belästigung nach § 14 AGG ein Leistungsverweigerungsrecht. Über die Niederlegung der Arbeit muss der Arbeitgeber schriftlich und unter Angabe von Gründen unterrichtet werden.

Auch wenn gewisse Maßnahmen durch den Arbeitgeber getroffen worden sind, um der sexuellen Belästigung Einhalt zu gebieten, haben Sie als Betroffene einen Anspruch auf Schadenersatz oder eine Entschädigung. Kosten für Arztbesuche, eine etwaige Therapie oder ein Schmerzensgeld sind ebenso darunter zu verstehen wie auch der Eingang des Entgeltes bei Krankenständen wegen der Auswirkungen der sexuellen Belästigung.

Schutzlücken der Rechtsmechanismen gegen sexuelle
Belästigung

Die Mechanismen des AGG greifen in jenen Fällen, in denen das belästigende Verhalten von einem Vorgesetzten oder einem Kollegen ausgeht. Sollte jedoch der Arbeitgeber der Täter sein, wird es problematisch – obwohl man den Anspruch auf Schadenersatz behält, werden kaum Sanktionen gegen sich selbst erfolgen, sodass am Ende nur die Kündigung bleibt.

Auch freie Mitarbeiter, Beschäftigte auf Honorar– und Werkvertragsbasis haben nur einen unzureichenden Schutz durch das AGG. Denn nur wenn die Belästigung eindeutig mit der Erteilung des Auftrags in Zusammenhang steht, kann man zu den Schutzinstrumenten greifen. Abgesehen davon bleibt nur der Umweg über straf- und zivilrechtliche Normen zur sexuellen Nötigung, die jedoch einen größeren Eingriff in die sexuelle Integrität voraussetzen.

In manchen Betrieben kann es vorkommen, dass nicht nur auf den Vorwurf der sexuellen Belästigung nicht reagiert, sondern auch üble Nachrede unterstellt wird. In diesem Fall kann eine Kündigung wegen Störung des Betriebsfriedens drohen. Gegen diese kann binnen von drei Wochen eine Kündigungsschutzklage eingereicht werden.

Auch bei der Ablehnung einer Verlängerung eines befristeten Arbeitsverhältnisses, die eindeutig im Zusammenhang mit der sexuellen Belästigung steht, kann der rechtliche Mechanismus nur bedingt Abhilfe schaffen. Denn ein Anspruch auf Weiterbeschäftigung besteht nur in seltenen Konstellationen, in denen Beweise für eine bereits erfolgte Zusage sprechen.

Wie Sie sehen können, kann man zwar klar definieren, was sexuelle Belästigung ist, jedoch ist die Anwendung der rechtlichen Schutzmechanismen in vielen Fällen mit Beweisschwierigkeiten und Dokumentationslücken verbunden.

Aus diesem Grund lohnt es sich auf jeden Fall, schon frühzeitig einen Rechtsbeistand zurate zu ziehen, um die eigenen Rechte und Ansprüche zu wahren. Wir stehen jederzeit bereit, um Ihnen im Fall einer sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz rechtlich den Rücken zu stärken.

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