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26. April 2021

Sich bei einer Krankschreibung richtig verhalten: Dos und Don’ts!

Sich bei einer Krankschreibung richtig verhalten: Dos und Don’ts!

Sich bei einer attestierten Arbeitsunfähigkeit richtig zu verhalten, stellt für viele Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen ein Problem dar, weil sie sich nicht sicher sind, was für sie während der Krankschreibung eigentlich erlaubt ist  – und was nicht. Schließlich erwartet einen bei Falschverhalten unter Umständen eine Abmahnung oder gar die Kündigung. Es gibt jedoch klar vorgegebene Regelungen und, entgegen der Erwartung vieler, ist mehr erlaubt als man denkt. Wir von Linten Rechtsanwälte informieren zu dem Thema und dem Arbeitsrecht.

Genesungsförderndes Verhalten

Grundsätzlich ist während einer Krankschreibung das erlaubt, was die Genesung fördert. Verschreibt einem der behandelnde Arzt oder die behandelnde Ärztin also Bettruhe, sollte man diesen Rat beherzigen und sich möglichst ausruhen. In den meisten Fällen, beispielsweise bei einer Erkältung, tun frische Luft und Bewegung dem Körper gut. Man sollte demnach individuell das tun, was der Körper braucht, um möglichst schnell wieder die Arbeitsfähigkeit zu erlangen.

Genesungswidriges Verhalten

Als genesungswidriges Verhalten gilt beispielsweise die Missachtung ärztlicher Verschreibungen und Anordnungen. Verschreibt einem der Arzt oder die Ärztin also bei einer Grippe mit Fieber und Schüttelfrost strenge Bettruhe, man wird von Kollegen oder Kolleginnen, dem Chef oder der Chefin dann allerdings beim Feiern auf einer Party gesehen, kann dies unter Umständen zu einer Abmahnung oder gar Kündigung führen.

Worauf Sie bei einer Krankschreibung im Arbeitsrecht achten sollten
© Photographee.eu | shutterstock.com

Was ist während einer Krankschreibung erlaubt?

Wie bereits beschrieben, sollten Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sich während einer Krankschreibung gesundheitsfördernd verhalten. Bei einer Erkältung oder Magenverstimmung kann Bewegung dem Körper zur schnelleren Genesung verhelfen, weshalb sich kurze Spaziergänge an der frischen Luft in solchen Fällen gut eignen. Außerdem erlaubt sind:

  • Apothekenbesuche und notwendige Supermarkteinkäufe, sofern es die Krankheit zulässt
  • Besuch von Familie oder pflegenden Personen
  • Abhängig von der diagnostizierten Erkrankung sogar moderater Sport

Leichtes Joggen oder eine Stunde Yoga wirken sich entspannend auf Körper und Geist aus. Gerade bei Stress und psychischen Erkrankungen wird häufig empfohlen, entspannende Stretchings, Yoga-Kurse oder Pilates-Stunden zu absolvieren. Sportliche Aktivität sollte allerdings vorher immer mit dem behandelnden Arzt oder der behandelnden Ärztin abgesprochen werden.

Was ist während einer Krankschreibung nicht erlaubt?

Im Allgemeinen gilt, dass man sich an die verschriebenen Anordnungen oder Empfehlungen des Arztes oder der Ärztin halten sollte. Strenge Bettruhe sollte demnach eingehalten werden, wenn dies für die Genesung aus ärztlicher Sicht am effektivsten ist. Auch Sportarten mit hohem Energieumsatz sollten ausgesetzt werden.

Ebenso ist von Restaurant-, Kino- und Diskothekenbesuchen sowie von Shoppingtrips und Alkoholkonsum abzusehen, bis man wieder arbeitsfähig ist. Dies könnte beim Arbeitgeber sonst schnell den Eindruck vermitteln, man sei nicht wirklich krank. Wird Ihnen Fehlverhalten während der Krankschreibung vorgeworfen, suchen Sie sich am besten einen Rechtsbeistand wie die Linten Rechtsanwälte.

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