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22. Juni 2024

Trennung innerhalb der Ehewohnung: Rechtliche Anforderungen und Auswirkungen

Trennung innerhalb der Ehewohnung: Rechtliche Anforderungen und Auswirkungen

Getrenntleben trotz gemeinsamer Wohnung: Definition und Voraussetzungen

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat in seinem Beschluss vom 28. März 2024 (Az. 1 UF 160/23) klargestellt, dass ein Getrenntleben der Ehepartner auch dann als gegeben angesehen werden kann, wenn beide weiterhin in derselben Wohnung leben. Dies erfordert jedoch ein Höchstmaß an räumlicher und persönlicher Trennung. Im vorliegenden Fall ging es um die Frage, ob die Eheleute trotz gemeinsamer Wohnung seit dem 20. Januar 2021 getrennt lebten.

Die rechtlichen Grundlagen für das Getrenntleben innerhalb der gemeinsamen Wohnung basieren auf § 1567 BGB. Danach ist es nicht erforderlich, dass ein Ehegatte aus der Wohnung auszieht. Es genügt, dass die Eheleute getrennte Wohn- und Schlafbereiche nutzen und keine wesentlichen persönlichen Beziehungen mehr unterhalten. Gelegentliche Versorgungsleistungen oder ein freundlicher Umgang stehen dem Getrenntleben nicht entgegen.

Einfluss gemeinsamer Kinder auf das Trennungsverständnis

Ein weiterer zentraler Aspekt des Beschlusses betrifft die Rolle gemeinsamer Kinder im Haushalt der getrennt lebenden Ehegatten. Auch nach der Trennung bleiben die Eltern durch ihre elterlichen Pflichten miteinander verbunden. Der Senat betonte, dass ein höfliches Miteinander und gemeinsame Mahlzeiten mit den Kindern nicht als Indiz für ein Fortbestehen der ehelichen Lebensgemeinschaft gewertet werden können.

Der § 1684 Abs. 2 BGB unterstreicht die Verpflichtung der Eltern, zum Wohle ihrer Kinder einen respektvollen Umgang miteinander zu pflegen. Dies ist auch im Interesse der Kinder, deren Verarbeitung der elterlichen Trennung maßgeblich durch das Verhalten der Eltern beeinflusst wird. Vor diesem Hintergrund sind die Gegebenheiten der Trennung der Eheleute sorgfältig zu bewerten, um die elterliche Verantwortung und das Kindeswohl nicht zu beeinträchtigen.

Vermögensauskunft zum Trennungszeitpunkt

In dem Beschluss des OLG Frankfurt am Main wurde auch die Frage des Zeitpunktes der gegenseitigen Auskunftsverpflichtung zum Trennungsvermögen behandelt. Gemäß § 1379 BGB kann jeder Ehegatte von dem anderen Auskunft über das Vermögen zum Zeitpunkt der Trennung verlangen. Diese Regelung dient dem Schutz vor Vermögensmanipulationen in der Trennungszeit und umfasst auch unentgeltliche Zuwendungen und Vermögensverschwendungen.

Im vorliegenden Fall entschied der Senat, dass der maßgebliche Trennungszeitpunkt der 20. Januar 2021 war, und nicht – wie vom Antragsgegner behauptet – der 9. März 2021. Die Antragstellerin hatte bereits am 20. Januar 2021 in einer E-Mail den klaren Willen zur Trennung bekundet und die eheliche Gemeinschaft ab diesem Zeitpunkt nicht mehr fortgesetzt. Damit waren die Voraussetzungen für die Auskunftsverpflichtung zum Trennungsvermögen ab diesem Datum erfüllt.

Rechtliche Bewertung und Konsequenzen

Die Entscheidung des OLG Frankfurt a. M. verdeutlicht, dass das Getrenntleben innerhalb der gemeinsamen Wohnung juristisch anerkannt werden kann, wenn die objektiven und subjektiven Voraussetzungen erfüllt sind. Die Ehegatten müssen räumlich und persönlich weitgehend getrennt leben, und zumindest einer von ihnen muss die eheliche Lebensgemeinschaft erkennbar ablehnen. Gelegentliche freundliche Handlungen oder ein respektvoller Umgang, insbesondere im Interesse gemeinsamer Kinder, stehen dem nicht entgegen.

Für die Betroffenen bedeutet dies, dass sie auch ohne Auszug aus der gemeinsamen Wohnung die rechtlichen Voraussetzungen für eine Trennung erfüllen können, sofern sie die entsprechenden Bedingungen beachten. Dies hat auch Auswirkungen auf die güterrechtliche Auseinandersetzung, insbesondere in Bezug auf die Auskunftsverpflichtungen zum Trennungsvermögen.

Es ist wichtig, dass beide Ehegatten den Trennungszeitpunkt klar und nachvollziehbar kommunizieren und dokumentieren, um spätere rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden. Ein frühzeitiger juristischer Beistand kann dabei helfen, Missverständnisse zu verhindern und die rechtlichen Ansprüche zu sichern.

Zusammenfassung

Der Beschluss des OLG Frankfurt a. M. vom 28. März 2024 verdeutlicht die juristischen Anforderungen und Auswirkungen des Getrenntlebens innerhalb der gemeinsamen Wohnung. Die Entscheidung betont, dass eine weitgehende räumliche und persönliche Trennung notwendig ist, um ein Getrenntleben im rechtlichen Sinne zu begründen. Dies gilt auch in Haushalten mit gemeinsamen Kindern, wo ein respektvoller Umgang zum Wohl der Kinder besonders wichtig ist. Darüber hinaus wird die Bedeutung der genauen Bestimmung des Trennungszeitpunktes für die güterrechtliche Auseinandersetzung hervorgehoben.

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