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05. September 2022
Kanzlei Linten

Wann ist es sinnvoll, einen Ehevertrag zu schließen

Wann ist es sinnvoll, einen Ehevertrag zu schließen

Ehevertrag ja oder nein - Ihr Fachanwalt in Essen informiert

Für viele Paare ist die Hochzeit einer der wichtigsten und romantischsten Tage im Leben. Mit dem Thema Ehevertrag möchte man sich da lieber nicht beschäftigen. Allerdings sollten Sie diesen nicht aus den Augen verlieren, da er allen Beteiligten hilft, die Zukunft zu sichern. Schließlich landet mehr als jede dritte deutsche Ehe, so unromantisch das klingt, am Ende vor dem Scheidungsrichter.

Vorteile des Ehevertrags – Ihre Kanzlei in Essen klärt auf

Haben die Eheleute keinen Vertrag aufgesetzt, so leben sie in einer sogenannten Zugewinngemeinschaft und jedem Partner gehört das, was dieser vor der Ehe besessen hat. Geteilt wird, was im Verlauf der Ehe hinzugekommen ist. So erhält z. B. bei einer traditionellen Rollenverteilung die Hausfrau und Mutter ihren Anteil am Ersparten, auch wenn nur der Mann beruflich aktiv war.

Die gesetzlichen Regelungen passen auf viele Lebenskonstellationen, sodass nicht gleich zu Beginn der Eheschließung zwingend ein Ehevertrag notwendig ist. Allerdings sollten Sie etwa alle zwei Jahre Ihren Beziehungsstatus dahingehend prüfen, ob ein Ehevertrag sinnvoll ist. Gerne beraten wir von Linten Rechtsanwälte Sie hierzu umfassend. Wir kennen uns mit den Details sowie der Notwendigkeit von Ehe- und Partnerschaftsverträgen aus und stehen Ihnen fachkompetent zur Seite.

Ehevertrag: ja oder nein?

Ob ein Ehevertrag sinnvoll ist, lässt sich nicht pauschal beantworten. Viel eher muss das für jeden individuellen Fall geprüft werden. In folgenden Situationen ist es durchaus zu empfehlen, einen entsprechenden Vertrag aufzusetzen

  • Um insbesondere für Frauen Unterhalts- und Versorgungsansprüche festzulegen.
  • Wenn der Partner während der Ehe ein Unternehmen gründet oder sich selbstständig macht, damit der Betrieb nach der Scheidung durch den Zugewinn nicht ruiniert wird.

In einem Ehevertrag können die verschiedensten Regelungen festgehalten werden. Davon ausgenommen sind Vereinbarungen, die direkt die Kinder betreffen. Darunter fallen z. B. die elterliche Sorge oder der Verzicht auf Unterhaltszahlungen für den Nachwuchs.

Den Ehevertrag nachträglich schließen – ist das möglich?

Aus rechtlicher Sicht ist es möglich, auch noch nach der Hochzeit einen Ehevertrag abzuschließen. Allerdings sollte zu diesem Zeitpunkt das gegenseitige Vertrauen und die Wertschätzung noch Bestand haben, um die Regelungen für eine eventuelle Trennung festlegen zu können. Herrschen hingegen Argwohn und Misstrauen, so steht der gescheiterte gemeinsame Lebensentwurf einer fairen und gütlichen Trennung im Weg.

Wie sieht die Gestaltung eines Ehevertrags aus?

Es gibt diverse Verträge, die auch als formloses Schriftstück eine Gültigkeit besitzen – das gilt nicht für einen Ehevertrag. Dieser ist erst dann rechtmäßig, wenn er im Beisein eines Notars von beiden Partnern unterzeichnet wurde und ein notarielles Siegel trägt. Allerdings muss der Vertrag nicht persönlich unterschrieben werden, sondern kann auch durch eine Stellvertretung abgeschlossen werden.

Dabei ist es mit einem Standardvertrag aber in den meisten Fällen nicht getan. Jede Ehe ist anders, weshalb sich die Partner erst einmal unabhängig voneinander beraten lassen sollten. Im Anschluss wird ein gemeinsamer Vertrag geschlossen, der den Wünschen, Ansprüchen und Bedürfnissen beider Partner entspricht.

Wir von Linten Rechtsanwälte beraten Sie hierzu gerne näher in einem persönlichen Gespräch und sorgen dafür, dass Sie sich gelassener den Herausforderungen der Eheschließung stellen können.

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