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Welche Punkte sollte ein Ehevertrag enthalten?
12. Juli 2021Welche Punkte sollte ein Ehevertrag enthalten?
Die einzelnen Punkte im Ehevertrag – Definition und Auswirkung
Es gibt bestimmte Punkte, die in keinem Ehevertrag fehlen sollten. Diese betreffen wichtige Regelungen im Falle einer Scheidung. Sie sollten bereits vor der Hochzeit definiert sein und müssen dabei keinesfalls die romantischen Gefühle zerstören. Vielmehr hat der Ehevertrag die Aufgabe, das Verhältnis auf einer soliden Basis zu festigen und benötigt daher auch etwas mehr Zeit. Empfehlenswert ist beim Aufsetzen des Vertrags die Hilfe durch eine Anwältin oder einen Anwalt.
Die wichtigsten Punkte sind:
- Vermögensteilung
- Unterhalt
- Trennungsunterhalt
- Güterstand
- Gütertrennung
- Altersvorsorge
Punkt 1 – Vermögensverteilung und Unterhalt nach einer Scheidung
Für die Person, die in der Ehe mehr verdient hat, besteht die Verpflichtung auf Unterhaltszahlung für die schlechter verdienende Ehepartnerin oder den schlechter verdienenden Ehepartner. Ebenso fällt Unterhalt für die Kinder an, der von der- oder demjenigen übernommen wird, die oder der nicht mehr im Haushalt lebt. Im Ehevertrag lässt sich genau festlegen, ob für die Partnerin oder den Partner Unterhalt fällig wird und in welcher Höhe er im Trennungsfall zugesichert werden kann.
Für den Kindesunterhalt gilt die Düsseldorfer Tabelle als Vorlage. Dennoch kann im Ehevertrag eine Einigung zwischen den Eltern getroffen werden, wie der Geld- und Naturalbedarf finanziert wird.
Punkt 2 – Trennungsunterhalt
Der Trennungsunterhalt ist noch einmal eine separate Zahlung zum gesetzlichen Unterhalt und wird fällig, wenn die Zeit der Trennung Schwierigkeiten verursacht oder der Auszug aus dem gemeinsamen Haushalt zur finanziellen Belastung wird. Im Ehevertrag können beide Ehepartner/innen von vorneherein festlegen, wer den Trennungsunterhalt unter welchen Bedingungen übernimmt und in welcher Höhe dieser monatlich bezahlt wird, bis der gesetzliche Unterhalt greift.
Punkt 3 – Güterstand und Gütertrennung
In die Ehe gehen beide Partner/innen mit einem bestimmten Vermögen. In der Regel ist die Ehe dann eine Zugewinngemeinschaft, in der beide füreinander haften. Das hinzugewonnene Vermögen wird üblicherweise und ohne Ehevertrag dann zu gleichen Teilen aufgeteilt.
© Africa Studio | shutterstock.comDas ist jedoch bei einer Scheidung nicht immer sinnvoll und wirkt sich ungünstig aus, wenn einer der Ehegattinnen oder Ehegatten ein Unternehmen hat. Wird das Vermögen zur Hälfte aufgeteilt, besteht die Gefahr für finanzielle Verluste oder den Bankrott des Unternehmens, da der Zugriff auch über das private Vermögen hinausreicht. Besser ist es daher, genau festzulegen, wer was bekommt, welche Vermögenswerte wem gehören und ob bestimmte Zahlungen dann in Raten erfolgen.
Wer keinen Zugewinnausgleich anstrebt, kann im Ehevertrag eine Gütertrennung vereinbaren. Dann findet kein Ausgleich des Vermögens statt, das während der Ehe erworben wurde.
Punkt 4 – Altersvorsorge und Versorgungsausgleich
Ein Arbeitsausfall kann verschiedene Nachteile für die Altersvorsorge bedeuten. Das ist besonders problematisch, wenn ein Ehepaar Kinder bekommt. Im Ehevertrag lässt sich festlegen, wer bei einer Scheidung dazu verpflichtet ist, der- oder demjenigen, die oder der sich um die Kinder kümmert, eine Rentenversicherung zu zahlen. Das kann als Einmalzahlung oder in monatlichen Zahlungen erfolgen. Mit einem Versorgungsausgleich regeln beide Ehepartner/innen die Aufteilung der Rentenanwartschaften.
Kontaktieren Sie unsere Kanzlei Linten Rechtsanwälte für genauere Informationen.
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