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08. April 2022

Was ist das Wettbewerbsverbot?

Was ist das Wettbewerbsverbot?

Laut dem Handelsgesetzbuch handelt es sich beim Wettbewerbsverbot um eine Regelung, die bestimmte Nebenbeschäftigungen verbieten. Das Wettbewerbsverbot ist ein obligatorischer Teil von Ausbildungs- und Arbeitsverträgen. Wir, die Linten Rechtsanwälte, klären Sie dazu auf, was die diese Regelungen bedeuten und mit welchen Konsequenzen Sie bei Verstößen rechnen müssen.

Inhaltsverzeichnis

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Wettbewerbsverbot grenzt die zulässige Art der Nebenbeschäftigung für Arbeitnehmende im selben Handelszweig ein.
  • Es ist im Ausbildungs- bzw. Arbeitsvertrag festgeschrieben und soll Verlusten und Wettbewerbsnachteilen für das beschäftigende Unternehmen vorbeugen.
  • Eine ausdrückliche Genehmigung vom Arbeitgeber für die Nebenbeschäftigung macht diese dennoch möglich.

Wettbewerbsverbot – die Hintergründe

Für eine gesunde Marktentwicklung und florierende Wirtschaft muss Wettbewerb bestehen. Wenn allerdings Arbeitnehmer und -nehmerinnen eine Nebentätigkeit in einem Unternehmen ausüben, das zur selben Branche gehört, ist das im Arbeitsrecht problematisch. Die Ausmaße des Verlustes und des Wettbewerbsnachteils für das Unternehmen sind nur schwer abzuschätzen. Arbeitgeber müssen befürchten, dass betriebsinterne Geheimnisse von den eigenen Angestellten genutzt werden, um einem Konkurrenzunternehmen zu einem größeren Marktanteil und mehr Profit zu verhelfen. Zu den betriebsinternen Geheimnissen gehört Folgendes:

  • Einblicke in den Kundenstamm
  • Betriebsinternes Know-how
  • Preispolitik

Das gesetzliche Wettbewerbsverbot – das müssen Sie wissen

Im Handelsgesetzbuch wird das Wettbewerbsverbot definiert. Im Artikel 60 werden Nebenbeschäftigungen von „Handelsgehilfen“ bzw. Angestellten eingeschränkt. Sie dürfen demnach nicht im selben Handelszweig tätig sein wie Ihr Arbeitgeber und kein eigenes Handelsgewerbe in diesem Handelszweig betreiben.

So können Sie dennoch im selben Handelszweig tätig werden

Die Nebenbeschäftigung im selben Wirtschaftszweig gilt allerdings als rechtmäßig, wenn Sie dieser bereits bei der Anstellung nachgehen. Um Ihre Nebenbeschäftigung zu unterbinden, muss Ihr Arbeitgeber bei der Unterzeichnung des Vertrags ein deutliches Verbot aussprechen.

Angenommen, Sie sind im Textileinzelhandel beschäftigt und wollen einen eigenen Webshop eröffnen, um Kleidung online zu verkaufen. Damit das nicht mit dem gesetzlichen Wettbewerbsverbot kollidiert, benötigen Sie die Genehmigung von Ihrem Arbeitgeber.

Das nachvertragliche Wettbewerbsverbot

Unter Umständen ist ein Wettbewerbsverbot auch nach dem Dienstverhältnis gültig. Ein Verbot einer Beschäftigung im selben Handelszweig im Rahmen einer nachvertraglichen Regelung wird im Artikel 74 des Handelsgesetzbuches festgelegt. Ein solches Verbot ist auch nur unter bestimmten Voraussetzungen gültig.

Um das Verbot auszusprechen, ist eine einseitige Willenserklärung nötig. Diese wird vom Arbeitgeber unterzeichnet und Arbeitnehmer bzw. -nehmerin übergeben. Die Bestimmung darf die Existenz der Arbeitnehmenden nicht bedrohen und nicht über die Verhältnisse gehen, andernfalls ist sie ungültig.

Kaufmann und -frau müssen im Falle eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbotes nach Vertragsende in der Lage sein, eine neue Beschäftigung in einer anderen Branche aufzunehmen. Jegliche Vereinbarungen mit Minderjährigen sind nicht gültig und Bestimmungen zum Wettbewerbsverbot kollidieren nicht mit dem Recht auf Berufsfreiheit.

Karenzzahlung – Entschädigung für nachvertraglichen Wettbewerbsverbot

Arbeitgeber verpflichten sichim Rahmen eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbotes zu Entschädigungszahlungen. Diese Entschädigungszahlungen werden im Arbeitsrecht als Karenzzahlungen bezeichnet. Arbeitgeber zahlen diese während der gesamten Verbotsdauer. Die Höhe der Karenzentschädigung beträgt mindestens die Hälfte der Lohnzahlung. Die Karenzentschädigung wird steuerlich wie ein Einkommen behandelt und wirkt sich auf die Beiträge der Sozialversicherung und auf das Arbeitslosengeld aus. Haben Sie weitere Fragen zum Arbeitsrecht? Die Linten Rechtsanwälte beraten Sie gerne, vereinbaren Sie einen Termin in unserer Kanzlei.

Was ist das Wettbewerbsverbot
© Elle Aon | shutterstock.com

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