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Anwaltsprofil

Florian von der Burg

Florian Ehlscheid Portrait Rechtsanwalt

Florian von der Burg

Ich bin Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht bei Linten und Partner Rechtsanwälte in Essen. Seit vielen Jahren berate und vertrete ich Mandantinnen und Mandanten im Verkehrsrecht, insbesondere im Autokaufrecht, Verkehrsunfallrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht und Fahrerlaubnisrecht. Bereits während meiner juristischen Ausbildung war ich in unserer Kanzlei tätig und habe früh begonnen, mich auf diese Bereiche zu spezialisieren.

Ein besonderer Schwerpunkt meiner Tätigkeit liegt im Autokaufrecht. Ich vertrete Käufer und gewerbliche Händler bei Streitigkeiten über Mängel am Neu- oder Gebrauchtwagen, Rücktritt und Minderung, Schadensersatz sowie im Zusammenhang mit Leasingverträgen. Die enge Verzahnung von materiellem Recht und Prozessrecht erfordert eine präzise juristische Analyse und eine vorausschauende strategische Planung des gesamten Verfahrens.

Daneben bearbeite ich umfassend Mandate im Ordnungswidrigkeitenrecht und Fahrerlaubnisrecht, etwa bei Geschwindigkeits- und Abstandsmessungen, Rotlichtverstößen, Fahrverboten und drohendem Entzug der Fahrerlaubnis. In diesen Verfahren ist häufig die detaillierte Prüfung von Messunterlagen und Akten entscheidend, um Erfolgschancen realistisch einschätzen und ausschöpfen zu können.

Im Laufe der Zeit habe ich zudem das Werkvertragsrecht als weiteren Schwerpunkt aufgebaut, der mich konsequent in das Bau- und insbesondere in das öffentliche Baurecht geführt hat. Ich berate und vertrete Bauherren, Nachbarn und Unternehmer in baurechtlichen Auseinandersetzungen, vor allem im öffentlichen Baunachbarrecht, bei Fragen der Baugenehmigung, Abstandsflächen, bauordnungsrechtlichen Anforderungen sowie bei der Durchsetzung oder Abwehr nachbarlicher Ansprüche. Daneben begleite ich Streitigkeiten über Baumängel, Werklohn und Bauverzögerungen.

Innerhalb der Kanzlei bin ich auf Geschäftsführungsebene für IT-Strukturen und Datenschutz verantwortlich und betreue die fortlaufende Digitalisierung unserer Arbeitsprozesse.

Vita

  • Geboren 1986 in Marl
  • Studium in Bochum
  • Referendariat am Landgericht Essen
  • 2014 Zulassung als Rechtsanwalt
  • 2017 Ernennung zum Fachanwalt für Verkehrsrecht

Vertragsanwaltschaft:

  • Vertragsanwalt der Gesellschaft für Technische Überwachung mbH (GTÜ)
  • Vertragsanwalt autorechtaktuell.de
  • Vertragsanwalt des BVfK

Innovation und Recht

Über mich

Ich bin Partner bei Linten und Partner Rechtsanwälte in Essen und spezialisiert auf Verkehrsrecht, Autokaufrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht sowie Werkvertrags- und öffentliches Baurecht. Mandantinnen und Mandanten kommen vor allem mit Konflikten rund um den Autokauf, Verkehrsunfälle, Bußgeld- und Fahrerlaubnisverfahren sowie mit baurechtlichen Fragestellungen zu mir, insbesondere im öffentlichen Baunachbarrecht und in Genehmigungsverfahren.

Unsere Philosophie

Als Kanzlei verbinden wir spezialisierte rechtliche Beratung mit einem hohen technischen Standard. Kontinuierliche Fortbildung im Verkehrsrecht und Baurecht, der Einsatz moderner Fachsoftware und digitaler Kommunikationswege sowie eine methodisch saubere, strukturiert dokumentierte Fallbearbeitung sind für uns Grundlage, um Ihre Interessen effizient und strategisch durchdacht zu verfolgen – außergerichtlich wie gerichtlich.

Nachhaltigkeit und Verantwortung

Nachhaltigkeit verstehen wir sowohl ökologisch als auch im Sinne langfristig tragfähiger rechtlicher Lösungen. Wir achten auf einen ressourcenschonenden, weitgehend digitalen Kanzleibetrieb und legen zugleich Wert auf Strategien, die über den Einzelfall hinaus Bestand haben, wirtschaftlich vernünftig sind und Ihre rechtliche Position dauerhaft stärken.

Ihr Partner im Recht

Als Rechtsanwalt ist es mein Anspruch, komplexe Sachverhalte klar zu strukturieren, Chancen und Risiken offen anzusprechen und gemeinsam mit Ihnen eine zielorientierte Vorgehensweise zu entwickeln. Unterstützt von einem eingespielten Team biete ich Ihnen verlässliche, gut erreichbare und praxisnahe Beratung – von der ersten Einschätzung bis zur konsequenten gerichtlichen Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen im Verkehrsrecht, Autokaufrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht sowie im privaten und öffentlichen Baurecht.

Meine Veröffentlichungen

Florian von der Burg

Anmerkungen:

  • Anmerkung zum Urteil des KG vom 29.01.2016, 7 EK 12/15, DAR 2016, 207
  • Anmerkung zum Urteil des BGH vom 07.02.2017, VI ZR 182/16, DAR 2017, 267
  • Anmerkung zum Urteil des BGH vom 22.05.2019, VIII ZR 182/17, DAR 2019, 618
  • Anmerkung zum Urteil des BGH vom 05.04.2022, VI ZR 7/21, DAR 2022, 448
  • Anmerkung zum Beschluss des VerfGH NRW vom 21.06.2022, VerfGH 104/21.VB-2, DAR 2022, 628
  • Anmerkung zum Urteil des BGH vom 11.01.2024, III ZR 15/23, DAR 2024, 330

Aufsätze:

  • Die fiktive Abrechnung nach einem Verkehrsunfall, DAR 2020, 321, gemeinsam mit Dr. Carsten Engel

Rechtstipps auf Anwalt.de

  • Verbraucht Ihrer auch zu viel? – oder: NEFZ und WLTP – was ist das eigentlich?
  • Augen auf beim Autokauf – Privatkauf, Kaufvertag und Gewährleistung
  • Renaissance des Widerrufsjokers – EuGH lässt Musterwiderrufsbelehrung platzen
  • Und doch kein Widerrufsjoker
  • Verkürzung der Gewährleistung auf ein Jahr in allen Kaufverträgen zwischen Unternehmern und Verbrauchern unionsrechtswidrig, aber wirksam! BGH, Urteil vom 18.11.2020 – VIII ZR 78/20
  • Kein Widerruf (-sjoker) beim Kilometerleasing
  • PoliScan Speed – das unbesiegbare Messgerät – über jeden Zweifel erhaben
  • Leivtec XV3 Fehlmessungen möglich! Gute Aussichten auf Einstellung des Verfahrens
  • Volkswagen – EA288 – doch eine unzulässige Abschalteinrichtung – OLG Naumburg, Urteil vom 09.04.2021 – 8 U 68/20
  • FAQ zum Ordnungswidrigkeitenrecht im Straßenverkehr
  • Renaissance der Dieselgate-Affaire? Der Abgasskandal lebt wieder auf. Weitere Ansprüche gegen VW! EA 189!
  • FAQ Verkehrsstrafrecht
  • Lieferengpässe, verspätete oder ausbleibende Lieferung – die Autoindustrie ist/bleibt in der Krise
  • Abgasskandal Reloaded
  • BGH – Dieselgate – Neue Klagewelle
  • Fahrerlaubnis und Cannabis – Eignung (wieder-) erlangt auch ohne MPU?
  • Kosten der Bauteilöffnung
  • Bauträger unterliegt mit einfachem Bestreiten -Zur Entscheidung des OLG Hamburg vom 05.02.2024 (Az. 4 U 44/22)
  • Update zum THC-Grenzwert
  • Schwarzgeldabrede beim Immobilienkauf
  • Wahrscheinlichkeitsannahmen durch Sachverständige im Bauprozess
  • Entbehrliche Fristsetzung zur Mängelbeseitigung und Sowieso-Kosten
  • Solarpflicht in NRW
  • OLG Celle Urt. v. 28.2.25 – 14 U 173/24 – Werkmangel und Abrechnungsverhältnis
  • Das Öffentliche Baunachbarrecht: Ihre Rechte als Grundstücksnachbar
  • Fristen im Baunachbarrecht
  • Elektroauto-Reichweite und WLTP-Verbrauch: Sachmangel bei falschen Herstellerangaben und Rücktrittsrecht nach § 434 BGB

Meine Fortbildungen:

  • Update öffentliches Baunachbarrecht
  • 19. Deutscher Autorechtstag
  • Die Baugenehmigung – Expertenseminar
  • Onlineseminar Schwerpunkt-Themen und aktuelle Entwicklungen im zivilen Bauprozessrecht
  • Update öffentliches Baunachbarrecht
  • Onlineseminar Die Landesbauordnung NRW mit den Änderungen seit 2024
  • Schnittstellen öffentliches Baurecht und privates Baurecht – Praxisschwerpunkt Brandschutzrecht
  • 18. Deutscher Autorechtstag
  • 17.Deutscher Autorechtstag
  • Die neue Thermofenster-Entscheidung des BGH
  • 16. Deutscher Autorechtstag
  • 15. Deutscher Autorechtstag
  • 14. Deutscher Autorechtstag
  • 13. Deutscher Autorechtstag
  • 12. Deutscher Autorechtstag
  • 11. Deutscher Autorechtstag
  • autorechtaktuell-Schadentage 2018/2019
  • Rechtsprechung des OLG Hamm in Verkehrssachen
  • Fortbildung Strafrecht und Verkehrsrecht
  • Die aktuelle Rechtsprechung des VI. Zivilsenats des BGH im Verkehrsrecht
  • Regress des KH- und Kaskoversicherers
  • Rechtsprechung des OLG Hamm in Verkehrssachen
Bild der Justicia mit verbundenen Augen

Schwerpunkte

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