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Ihre Rechtsanwälte in EssenGrundstücksrecht
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Grundstücksrecht
Das Grundstücksrecht findet seine Regelung überwiegend in den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Das Grundstücksrecht unterscheidet nach dem Grad der Berechtigung zwischen dem Vollrecht (Eigentum), den grundstückgleichen Recht (z.B. Erbbaurecht) und den beschränkten dinglichen Rechten, wozu die sogenannten Grunddienstbarkeiten, der Nießbrauch, die Reallast, das dingliche Vorkaufsrecht und die Grundpfandrechte, mithin die Hypothek, die Grundschuld und die Rentenschuld zählen.
Unsere Kanzlei berät Sie umfassend und kompetent zu persönlichen Fragen des Grundstücksrechts. Darunter fallen insbesondere die Prüfung von Grundstückskaufverträgen und die Lösung der damit zusammenhängenden Fragen und Probleme auch im Bezug auf das Grundbuch.
Aufgrund der Vielfältigkeit und Komplexität in den sogenannten dinglichen Bereichen des deutschen Rechts sollte vor geplanten Rechtsgeschäften schon aufgrund der oftmals weitreichenden wirtschaftlichen Folgen, eine kompetente und individuelle Beratung erfolgen.
Dafür ist in unserer Kanzlei jederzeit ein kompetenter Ansprechpartner für Sie erreichbar.
Ihr Ansprechpartner
Andreas Schäfer
Notar, Fachanwalt für Strafrecht & Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
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