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Handelsrecht

Handelsrecht

Erfahrung und Fachwissen – Mit Linten zu Ihrem Recht

Das Handelsrecht ist das besondere Privatrecht der Kaufleute, welches an den speziellen Bedürfnissen des kaufmännischen Rechtsverkehrs ausgerichtet ist.

Rechtsquellen des Handelsrechts sind vornehmlich das Handelsgesetzbuch (HGB), handelsrechtliche Nebengesetze, aber auch Gewohnheitsrecht und Handelsbräuche.

Die Geltung des Handelsrechts ist nach dem HGB abhängig von der Kaufmannseigenschaft wenigstens eines der beteiligten Rechtssubjekte. Das Handelsrecht beinhaltet vor allem Vorschriften über die Rechtsbeziehung des Kaufmanns zu seinen Geschäftspartnern und soll die Effizienz des Geschäftsverkehrs fördern.

Schon die Kaufmannseigenschaft einer Partei kann aber Probleme aufwerfen. Es muss jedoch bereits an dieser Stelle schon eine Abgrenzung erfolgen, denn der Kaufmann wird durch das HGB sowohl privilegiert, als auch benachteiligt. Kaufleute sind generell bei Geschäften untereinander nicht so schutzwürdig wie Verbraucher bei Geschäften mit Kaufleuten.

Gerade aufgrund der Effizienz des Geschäftsverkehrs ergeben sich häufig Unstimmigkeiten und Unklarheiten, die für beide Seiten wirtschaftlich nachteilige Folgen nach sich ziehen können.

Unsere Kanzlei hat langjährige Erfahrung auf dem Gebiet des Handelsrechts und verfügt durch regelmäßige Fort- und Weiterbildung über ein aktuelles Fachwissen.

Wir stehen Ihnen gerne als Ansprechpartner auf diesem Rechtsgebiet zur Verfügung.

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