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Sozialrecht

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Das Sozialrecht ist ein sehr weit gefächertes Rechtsgebiet. Es dient der sozialen Gerechtigkeit sowie der sozialen Sicherheit und versucht, diese Ziele durch die Gewährung von Sozialleistungen durch staatliche Leistungsträger zu verwirklichen.

Es wird in die Bereiche soziale Vorsorge, soziale Entschädigung, soziale Förderung und soziale Hilfe gegliedert. Das Sozialrecht regelt die grundlegende Möglichkeit des Einzelnen, in bestimmten Bedarfslagen Sozialleistungen zu beanspruchen.

Wichtigste Rechtsquelle des Sozialrechts ist das Sozialgesetzbuch (SGB), welches die einzelnen Bücher SGB I- XII umfasst. Dieses Rechtsgebiet umfasst insbesondere Fragen der Arbeitslosenversicherung, Krankenversicherung, Pflegeversicherung, sowie Renten- und Unfallversicherung.

Voraussetzung für die Sozialleistung ist in der Regel ein Antrag beim jeweiligen Leistungsträger, der das Verfahren einleitet. Einige Sozialleistungen setzen dabei die Bedürftigkeit des Antragsstellers voraus.

Im Wesentlichen besteht die Rechtsberatung in unserer Kanzlei in der rechtlichen Überprüfung von Leistungsansprüchen gegen den Staat.

Unsere Rechtsanwälte verfügen durch ständige Fortbildung über umfassende Kenntnisse auf diesem Rechtsgebiet und sind auch im fachanwaltlichen Bereich qualifiziert. Wir behalten durch laufenden Einblick in die Materie den Überblick über alle Änderungen im Sozialrecht sowie die aktuelle Rechtsprechung.

In den gerichtlichen Verfahren vor den Sozialgerichten besteht kein Anwaltszwang. Eine professionelle Vertretung Ihrer Interessen ist jedoch sehr häufig ratsam, da die Vielfältigkeit der Reformen und die oftmals schwer nachvollziehbaren Entscheidungen der Leistungsträger dazu führen, dass es für die Betroffenen schwierig ist, den Überblick zu behalten und sie sich damit der manchmal willkürlich erscheinenden Entscheidungen der Behörden ausgesetzt sehen.

Gerne setzen wir unser Wissen für Sie ein.

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