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Rechtsanwalt für Baurecht in Essen

Baurecht

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Kanzlei Linten –  Ihr Ansprechpartner für Baurecht

Das Baurecht untergliedert sich in privatrechtliche und öffentlich-rechtliche Vorschriften, die die Bebauung und Nutzung von Grundstücken regeln. Es erfolgt mithin eine Unterscheidung zwischen dem privaten und dem öffentlichen Baurecht.

Das private Baurecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen den privaten Baubeteiligten. Der Schwerpunkt dieses Gebietes liegt dabei bei den Beziehungen zwischen demjenigen, der den Auftrag gibt (Auftraggeber) und den Beteiligten, die das Bauwerk planen und ausführen (Architekten, Ingenieure, Bauunternehmer, Handwerker etc.).

Im Gegensatz zum öffentlichen Baurecht besteht im Rahmen der Privatautonomie die Möglichkeit, durch Verträge abweichende Regelungen zu treffen. Das öffentliche Baurecht ist ein Teilgebiet des besonderen Verwaltungsrechts und umfasst die Gesamtheit der Rechtsvorschriften, die die Zulässigkeit und die Grenzen, die Ordnung und die Förderung der baulichen Nutzung des Bodens, insbesondere durch Errichtung, bestimmungsgemäße Nutzung, wesentliche Veränderung und Beseitigung baulicher Anlagen, betreffen.

Das öffentliche Baurecht teilt sich in das Bauplanungsrecht und das Bauordnungsrecht.

Unsere Kanzlei verfügt über langjährige Erfahrung sowohl im Bereich des privatrechtlichen als auch im Bereich des öffentlich-rechtlichen Baurechts. Wir sorgen damit für eine optimale Begleitung Ihres Bauprojekts.

Die Lösung von Rechtsproblemen in den Bereichen Entwickeln, Planen, Bauen und Finanzieren gehört zu unseren Leistungen. Ebenso unterstützen wir Sie gerne beratend bei der Vertragsgestaltung und dem Vertragsmanagement, sowie bei nötigenfalls streitigen Auseinandersetzungen vor Gericht.

Um ungestörte Planungsabläufe und Genehmigungsverfahren zu garantieren, beraten wir Sie bei Verhandlungen mit Behörden, Investoren und Dritten.

In diesem Rahmen betreuen wir Bauvorhaben in jeder Größenordnung für Auftraggeber oder Auftragnehmer.

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