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Vier Fragen zum Scheidungstermin

Vier Fragen zum Scheidungstermin

Was passiert eigentlich bei einem Scheidungstermin? So bereiten Sie sich richtig vor

Bei einem Scheidungstermin treffen Sie vielleicht ein allerletztes Mal auf Ihren Ehepartner – keine leichte Situation! Wenn Sie wissen, was bei dem Termin auf Sie zukommt und wie Sie sich vorbereiten können, finden Sie sich leichter zurecht. Wir von Linten Rechtsanwälte klären Sie über den Ablauf eines Scheidungstermins auf und machen Sie mit den wichtigsten Regeln des Verfahrens vertraut.

Einvernehmliche oder streitige Scheidung – worin liegt der Unterschied?

Im Idealfall erfolgt die Trennung der Ehegatten im Rahmen einer einvernehmlichen Scheidung. So können mögliche Folgen wie z.B. Kindesunterhalt oder Zugewinnausgleich außergerichtlich und damit kostengünstig geregelt werden. Ist das Trennungsjahr abgelaufen und der Versorgungsausgleich geregelt, beschließt das Familiengericht die Scheidung. Kann die Trennung aufgrund zu großer Differenzen nicht einvernehmlich vollzogen werden, steht die streitige Scheidung an. Bei dieser verzögert sich der Ablauf des Scheidungsverfahrens, wenn Sie bspw. einen nachehelichen Ehegattenunterhalt beantragen. Ihr Ehepartner muss dann wiederum zu Ihrem Antrag Stellung beziehen und die Stellungnahme beim Gericht einreichen. Im Scheidungstermin kann das Gericht die von Ihnen gestellten Ansprüche entweder anerkennen oder ablehnen.

Das Wichtigste: Welche Vorbereitungen sind für einen Scheidungstermin zu treffen?

Neben der seelischen Unterstützung durch Familie, Freunde und Verwandte ist eine kompetente strategische Beratung durch einen Rechtsanwalt zu empfehlen. Dafür stehen wir von Linten Rechtsanwälte Ihnen gerne zur Verfügung.

Zudem raten wir Ihnen, sich vorab zu informieren, welche Wege Sie gehen wollen, um eine möglichst komplikationsfreie Abwicklung der Scheidung zu erzielen.

Im ersten Schritt sollten Sie ein Orientierungsgespräch beim Anwalt wahrnehmen, um z.B. die Kosten der Scheidung in Erfahrung zu bringen und sich zur Finanzierung des Verfahrens beraten zu lassen. Vermeiden Sie außerdem, Ihren Ehepartner zu provozieren, um eine streitige Scheidung zu umgehen.

Was muss ich zum Termin mitbringen, worauf sollte ich verzichten?

Zum Termin sollten Sie folgende Dokumente mitbringen:

  • Gültiger Personalausweis
  • Ladung des Gerichts

Folgendes ist u.a. im Gerichtsgebäude verboten:

  • Klappmesser
  • Pfefferspray
  • Hunde

Muss ich persönlich zum Scheidungstermin erscheinen?

Sobald das Familiengericht einen Scheidungstermin ansetzt, erhalten Sie per Post eine persönliche Einladung zum Termin. Diese gibt genauen Aufschluss darüber, wann und wo Sie erscheinen müssen. Denn genau wie die Hochzeit, so ist auch die Scheidung eine persönliche Angelegenheit. Eine Stellvertretung ist hierbei ausgeschlossen – Sie müssen also persönlich erscheinen.

Schließlich müssen Sie unter anderem dem Richter die Frage beantworten, ob Sie sich tatsächlich scheiden lassen möchten. Da bei Familiengerichten Rechtsanwaltszwang besteht, vertritt Ihr Anwalt Sie beim Scheidungstermin.

Der Termin selbst ist nicht öffentlich, d.h. nur Sie allein und Ihr Ehegatte sowie die beteiligten Rechtsanwälte dürfen teilnehmen. Auch Eltern oder Kinder haben kein Anwesenheitsrecht und müssen gegebenenfalls vor dem Gerichtssaal warten.

Bei weiteren Fragen sollten Sie sich an einen Jurist wenden, der sich mit den Regeln eines Scheidungsverfahrens auskennt. Scheuen Sie sich nicht, auf uns zuzugehen – wir beraten Sie gerne.

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