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Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung

Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung

Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung – das müssen Sie im Fall der Fälle unbedingt wissen!

Ein Fall, an den niemand gerne denken möchte: Krankheit oder Unfall sorgen für absolute Entscheidungsunfähigkeit. Nichts geht mehr. Sie können sich einfach nicht mehr äußern. Die damit verbundenen Fragen werden oft verdrängt. Dennoch ist es wichtig, Vorsorge zu treffen und eigene Entscheidungen abzusichern. Das können Sie mit einer Patientenverfügung, einer Vorsorgevollmacht und einer Betreuungsverfügung bewerkstelligen. Was Sie dabei gemäß dem Erbrecht beachten sollten, erklären wir von Linten Rechtsanwälte Ihnen hier.

Nun zu den häufig gestellten Fragen.

Was ist eine Patientenverfügung?

einer schriftlich niedergelegten Patientenverfügung legen Sie fest, ob Sie bestimmte medizinische Maßnahmen durchgeführt oder unterlassen haben wollen. Diese Art der Verfügung kommt dann zum Tragen, wenn Sie selbst nicht mehr fähig sind, derartige Maßnahmen abzulehnen oder diesen zuzustimmen. Liegt eine hinreichend präzise Formulierung der nicht gewollten medizinischen Maßnahmen vor, stellen Sie damit die Umsetzung Ihres Patientenwillens sicher. Die Patientenverfügung ist auch dann sinnvoll, wenn es für die Gesundheitsvorsorge einen Bevollmächtigten geben soll.

Können Sie sich nicht mehr äußern, weil Sie sich in Todesnähe befinden – Krankheit im Endstadium und Hirntot auch erfasst –, entlasten Sie mit einer solchen Verfügung auch den von Ihnen bestimmten Bevollmächtigten. Diesem ist es dann möglich, auf die Patientenverfügung zu verweisen. Welche Maßstäbe an die Benennung der einzelnen gewollten und nicht gewollten ärztlichen Maßnahmen anzulegen sind, hat der Bundesgerichtshof (BGH) in zwei Urteilen (XII ZB 61/16 und XII ZB 604/15) entschieden. Danach sollten Sie Ihre Patientenverfügung:

  • präzise formulieren, welche ärztlichen Maßnahmen nicht gewollt sind
  • oder mögliche Krankheits- und Behandlungssituationen konkret fassen, damit sich nicht gewollte ärztliche Maßnahmen herauslesen lassen können.

Erfüllen Sie diese Voraussetzungen, können Sie auch Ihre Verwandten entlasten und eventuelle Unstimmigkeiten in einer schwer belastenden Situation verhindern. Beim Verfassen müssen Sie folgendes beachten:

  • Volljährigkeit
  • Bei Minderjährigkeit handeln die gesetzlichen Vertreter.
  • Vorliegen von Einsichts- und Steuerungsfähigkeit (Geschäftsfähigkeit hingegen ist nicht notwendig)
  • Formular reicht aus (handschriftlich nicht notwendig)

Angabe von Ort, Datum und eigenhändige Unterschrift

  • Unwirksam sind Anweisungen, die einer aktiven Sterbehilfe entsprechen (in Deutschland verboten.)
  • Lassen Sie eine Vorsorgevollmacht bei der Bundesnotarkammer registrieren, ist es ratsam, dort auch einen Hinweis auf die Patientenverfügung eintragen zu lassen.

Was ist eine Vorsorgevollmacht?

Die Vorsorgevollmacht ist eine Vollmacht besonderer Art. In dieser benennen und beauftragen Sie eine von Ihnen bestimmte Person, die

  • sämtliche Aufgaben für Sie erledigt
  • und für Sie rechtsverbindliche Erklärungen abgibt.

Dies geschieht dann, wenn Sie nicht mehr in der Lage sind, die genannten Dinge selbst in die Hand zu nehmen. Die Vorsorgevollmacht verhindert die Entscheidungsmacht eines Gerichts, das dann einspringt, wenn es eine solche Vollmacht nicht gibt. Der Inhalt kann sich beispielsweise auf medizinische Behandlungen und das Vermögen beziehen, über die die Person Ihres Vertrauens entscheiden darf. Ebenso können Sie auch bestimmen, was die oder der Auserwählte nicht darf.

Bei der Vorsorgevollmacht sollten Sie beachten:

  • Vertretungsbefugnis der von Ihnen bestimmten Person, die Sie nach außen gegenüber Dritten vertritt (Außenverhältnis) in Abgrenzung zu den separaten Vereinbarungen:  Hier vereinbaren Sie das „rechtliche Dürfen“ zwischen Ihnen als Vollmachtgeber und dem Bevollmächtigten (Innenverhältnis). Sie konkretisieren die Aufgaben und Anweisungen.
  • Möglichst lückenlose Formulierung, damit später kein Kontrollbetreuer vom Betreuungsgericht eingesetzt werden muss. Diesen Betreuer werden Sie in aller Regel nicht kennen.
  • Benennen Sie andere Menschen, die anstelle des Vollmachtgebers einspringen können, wenn dieser die Anweisungen plötzlich nicht mehr wahrnehmen kann. Das können andere Verwandte oder auch Freunde sein. Wichtig ist, dass Sie vorher mit den von Ihnen ins Auge gefassten Personen reden und sie in Kenntnis setzen.

Was ist eine Betreuungsverfügung?

Eine Pflicht zur Bereitstellung einer Betreuungsverfügung gibt es nicht. Allerdings ist diese neben der Ausstellung einer Vorsorgevollmacht sinnvoll, weil Sie Ihnen eine zusätzliche Absicherung bietet. Denn auch der in der Vorsorgevollmacht Bevollmächtigte kann verhindert sein, die an ihn übertragenen Aufgaben zu übernehmen. Wenn Sie nur einen Bevollmächtigten haben und dieser ausfällt, bestimmt ein Gericht einen Betreuer für Sie. In der Betreuungsverfügung dagegen bestimmen Sie selbst, welche andere Person das Gericht als Betreuer einsetzen soll.

Beachten Sie:

  • Es gibt Sinn, eine Kontrollperson zu bestimmen, die einen eventuellen Missbrauch der Betreuungsperson verhindert. In Angelegenheiten, die das Vermögen betreffen, findet beispielsweise keine Kontrolle durch ein Gericht statt.
  • Lassen Sie auch die Betreuungsverfügung vom zentralen Vorsorgeregister erfassen.

Inwiefern kann ein Anwalt helfen?

Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung sind Dokumente, die konkret formuliert werden sollten. Schnell ist der einfache Verzicht auf lebenserhaltende Maßnahmen niedergeschrieben. Das aber reicht nicht aus, um eine Patientenverfügung wirksam werden zu lassen. Ein Anwalt kann Ihnen beim Ausfüllen entsprechender Formulare helfen und Fragen individuellen Inhalts beantworten. Besonders in Hinsicht auf die Regelung des eigenen Vermögens kann ein Anwalt Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen. Dies ist umso wichtiger, wenn Sie über keine Person Ihres Vertrauens verfügen. Können Sie dagegen einen bestimmten Menschen benennen, müssen Sie zahlreiche zu regelnde Aufgaben selbst erfassen.

Wirkliche Lückenlosigkeit kann Ihnen nur ein Anwalt garantieren. Dadurch schaffen Sie sich eine große Entlastung, gleichzeitig wissen Sie Ihre Angelegenheit in sicheren Händen.

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