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Autokaufrecht

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Wissenswertes zum Autokaufrecht – Kanzlei Linten

Das Autokaufrecht ist eigentlich kein gesondertes Rechtsgebiet. Das Autokaufrecht ist nur ein Teilgebiet des allgemeinen Kaufrechts. Wir heben das Autokaufrecht dennoch hervor, weil die breite Masse der gerichtlichen Entscheidungen zum Kaufrecht wohl im Autokaufrecht ergangen sein dürften, da es sicherlich der Teilbereich des Kaufrechts ist, indem am meisten und am intensivsten gestritten wird.

Die Gründe liegen weitestgehend offen dar. Kraftfahrzeuge sind in der Regel kostspielige Kaufobjekte, auf deren Ordnungsgemäßheit die Käufer schon deshalb entscheidend Wert legen. Zusätzlich sind es Gegenstände, die aufgrund ihrer täglichen und intensiven Nutzung erheblich beansprucht werden, eine Tatsache, aufgrund derer auch Fehler der Kaufsache sofort und nachhaltig auffallen.

Insbesondere die Frage, ob ein bemängelter Zustand eines Kraftfahrzeuges als Sachmangel oder als Verschleiß zu qualifizieren ist, ist oftmals hoch umstritten. Hier gilt es die gesetzlichen Definitionen des Sachmangels zu prüfen und eine Vielzahl bereits zu vergleichbaren Problemen ergangene Entscheidungen und die dortigen Argumente auf den im Streit stehenden Sachverhalt zu übertragen.

Kaufrecht

Kaufrecht ...

Vergleichen Sie auch unseren Beitrag zum Kaufrecht ...

Im Bereich des Autokaufrecht treten auch vertragliche Sonderregelungen auf, die es bei anderen Kaufgegenständen üblicherweise nicht gibt. Denken Sie beispielsweise an die Sonderregelungen des Fahrzeugleasings und der Finanzierung.

Leasingrecht

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Unsere Anwälte für Verkehrsrecht geben Tipps zum Thema Leasingrecht ...

Für das Spezialgebiet des Autokaufrechts haben wir Spezialisten, die sich schwerpunktmäßig mit dieser Teildisziplin des allgemeinen Kaufrechts beschäftigen und sich stetig fortbilden.

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