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Bankrecht

Bankrecht

Stets gut beraten – Ihr Anwalt für Bankrecht in Essen

Das Bankrecht bildet ein weiteres Beratungsfeld unserer Kanzlei. Es sorgt für den gesetzlichen Rahmen für die vielfältigen Geschäfte der Banken.

Das Bankrecht umfasst sämtliche zivil- und öffentlich-rechtlichen Regelungen, bei denen eine Bank Vertragspartner eines Rechtsgeschäfts oder Adressat einer hoheitlichen Maßnahme ist.

Wir wahren die Rechte des Anlegers gegenüber den Banken, die aufgrund des ungleichen Kräfteverhältnisses häufig ihre Machtposition ausnutzen, um privaten Anlegern Kapitalanlagen und Finanzierungsmodelle zu verkaufen, die nicht den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Anlegers gerecht werden.

Nach gefestigter Rechtsprechung obliegen dem Bankberater weitreichende und strenge Nachforschungs-, Informations- und Aufklärungspflichten, die nicht immer in vollem Umfang eingehalten werden können. Für den Anleger könnte sich in einer solchen Situation ein Anspruch auf Schadensersatz ergeben.

Darüber hinaus betreuen wir Sie auch bei Vertragsverhandlungen, Darlehensfragen, bei Bürgschaften und Vermögensverwaltung durch Ihre Bank und vertreten Sie bei streitigen Rechtspositionen vor Gericht.

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