Stichwort-Suche

22. November 2024
Update zum THC-Grenzwert

Update zum THC-Grenzwert

Update zum THC-Grenzwert

Update zum THC-Grenzwert

Klare Regelung: THC-Grenzwert jetzt auch in der Fahrerlaubnisverordnung

Der Deutsche Bundestag hat mit Wirkung zum 22. August 2024 eine entscheidende Neuerung für den Straßenverkehr eingeführt. Neben dem Straßenverkehrsgesetz (StVG) wurde der THC-Grenzwert von 3,5 Nanogramm pro Milliliter (ng/ml) nun auch in die Fahrerlaubnisverordnung (FeV) integriert. Mit der Änderung von Ziffer 9.2.1 der Anlage 4 der FeV wird deutlich: Ein Missbrauch von Cannabis in Verbindung mit dem Führen eines Fahrzeugs ist unvereinbar, wenn eine verkehrssicherheitsrelevante Wirkung nicht sicher ausgeschlossen werden kann.

Diese Anpassung zielt auf eine Harmonisierung des Straßenverkehrsrechts ab und basiert auf der Gesetzesbegründung, die den Grenzwert als Maßstab für die Bewertung einer Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit heranzieht. Die neue Regelung schließt eine wichtige Lücke, indem sie die Rechtsprechung an die wissenschaftlichen Erkenntnisse und internationalen Standards anpasst.

Die wissenschaftlichen Hintergründe des neuen THC-Grenzwerts

Bisher wurde im Straßenverkehrsrecht lediglich ein analytischer Nachweisgrenzwert von 1 ng/ml THC im Blutserum angewendet, der sich aus der Rechtsprechung ableitete. Diese Praxis führte immer wieder zu Unsicherheiten, insbesondere da wissenschaftliche Studien nahelegten, dass bei einem THC-Wert unterhalb von 3,5 ng/ml keine gesicherte Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit vorliegt.

Die Entscheidung für den Grenzwert von 3,5 ng/ml basiert auf Empfehlungen einer interdisziplinären Expertenarbeitsgruppe, die umfangreiche Daten zu den Auswirkungen von THC auf die Verkehrssicherheit ausgewertet hat. Vergleichbar mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,2 Promille, markiert dieser Wert den Punkt, ab dem eine verkehrsrelevante Beeinträchtigung zuverlässig nachgewiesen werden kann. Der Grenzwert trägt somit dazu bei, einerseits Verkehrssicherheit zu gewährleisten und andererseits die Handlungsfreiheit der Bürger nicht unverhältnismäßig einzuschränken.

Einheitlichkeit der Rechtsordnung: Warum der Grenzwert auch in der FeV verankert wurde

Ein zentrales Anliegen bei der Einführung des THC-Grenzwerts war die Wahrung der Einheitlichkeit innerhalb der Rechtsordnung. Der Grundsatz der Kohärenz verlangt, dass die Regelungen in unterschiedlichen Rechtsbereichen widerspruchsfrei angewendet werden können. Mit der Ergänzung des THC-Grenzwerts in der FeV wird dieses Ziel erreicht: Die Rechtsnormen des StVG und der FeV sind nun aufeinander abgestimmt.

Diese Klarstellung soll insbesondere die praktische Anwendung durch Behörden und Gerichte erleichtern. Für Fahrzeugführer wird so eine klare Rechtslage geschaffen, die Missverständnissen vorbeugt. Die Einheitlichkeit der Rechtsordnung wird nicht nur durch die Angleichung der Vorschriften gestärkt, sondern auch durch die Transparenz und Nachvollziehbarkeit, die sich aus der wissenschaftlichen Begründung des Grenzwerts ergibt.

Auswirkungen auf strafrechtliche Fragen: Eine kontroverse Debatte

Trotz der Gesetzesänderung bleiben Fragen zur Anwendung des Grenzwerts im Strafrecht offen. § 316 StGB, der die Trunkenheit im Verkehr regelt, erfasst nicht explizit den neuen THC-Grenzwert. Einige Gerichte argumentieren, dass die Regelung nur auf das StVG und die FeV beschränkt sei und keine Relevanz für das Strafrecht habe.

Diese Auffassung steht jedoch im Widerspruch zur Gesetzesbegründung und dem Prinzip der Einheitlichkeit der Rechtsordnung. Der Gesetzgeber hat klargestellt, dass eine verkehrssicherheitsrelevante Beeinträchtigung unterhalb des Grenzwerts wissenschaftlich nicht nachweisbar ist. Vor diesem Hintergrund erscheint es nicht gerechtfertigt, einen Fahrzeugführer strafrechtlich zur Verantwortung zu ziehen, wenn der THC-Wert unterhalb von 3,5 ng/ml liegt. Diese Debatte dürfte in der Rechtsprechung noch für Klärungsbedarf sorgen.

Praktische Folgen für Behörden, Gerichte und Verkehrsteilnehmer

Mit der Einführung des neuen Grenzwerts wird eine wichtige Grundlage für die Arbeit von Behörden und Gerichten geschaffen. Sie können nun auf eine klare rechtliche Basis zurückgreifen, um THC-bezogene Verkehrsverstöße zu bewerten und zu sanktionieren.

Für Verkehrsteilnehmer bedeutet dies einerseits mehr Rechtssicherheit, da die Regelungen eindeutiger und vorhersehbarer sind. Andererseits wird die Eigenverantwortung betont: Konsumenten von Cannabis müssen sich der möglichen Folgen eines Konsums vor dem Führen eines Fahrzeugs bewusst sein. Die klare Festlegung des Grenzwerts in StVG und FeV trägt dazu bei, sowohl die Verkehrssicherheit als auch die Rechtssicherheit zu verbessern.

Fazit

Die gesetzliche Festlegung des THC-Grenzwerts von 3,5 ng/ml im Blutserum stellt einen bedeutenden Fortschritt für die Verkehrssicherheit dar. Sie basiert auf soliden wissenschaftlichen Erkenntnissen und sorgt für eine Harmonisierung der Rechtsvorschriften in Deutschland. Mit der Integration des Grenzwerts in das StVG und die FeV wird eine einheitliche und rechtssichere Grundlage geschaffen, die sowohl Behörden als auch Bürgern zugutekommt.

Trotzdem bleiben Fragen zur Anwendung im Strafrecht offen, die in den kommenden Jahren durch die Rechtsprechung geklärt werden müssen. Die neuen Regelungen senden jedoch ein klares Signal: Verantwortungsbewusstes Verhalten im Straßenverkehr steht im Fokus.


Zu diesem Thema und vielen weiteren rechtlichen Fragestellungen stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung!

Rückruf anfordern

Schön, dass Sie unseren Rückruf-Service nutzen möchten. Nach Versand dieses Formulars werden wir uns zeitnah bei Ihnen melden.

Bitte wählen Sie aus:

    Bitte geben Sie Ihr gewünschtes Zeitfenster für Ihren Rückruf an: *

    Mehrfachauswahl möglich. Bitte wählen Sie mindestens ein Feld.

    Ihre Daten: *

    Anrede HerrFrauDiverskeine Angabe

      Bitte beschreiben Sie uns kurz Ihr Anliegen:

      Bitte geben Sie Ihr gewünschtes Zeitfenster für Ihren Rückruf an: *

      Mehrfachauswahl möglich. Bitte wählen Sie mindestens ein Feld.

      Ihre Daten: *

      Anrede HerrFrauDiverskeine Angabe

      Vielen Dank für Ihre Anfrage – wir werden uns schnellstmöglich bei Ihnen zurückmelden.

      Bitte haben Sie Verständnis, dass es, trotz unserer Bemühungen, im Einzelfall 1-2 Werktage dauern kann.

      Herzliche Grüße

      Das Team von Linten & Partner Rechtsanwälte