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Ihre häufigsten FragenFAQ Ordnungswidrigkeitenrecht im Straßenverkehr
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Verkehrs- und Ordnungswidrigkeitenrecht
Die häufigsten Fragen zum Ordnungswidrigkeitenrecht im Straßenverkehr
Ob zu schnell, über Rot gefahren, Abstand unterschritten, falsch geparkt, betrunken oder unter Einfluss von Betäubungsmitteln gefahren – im Bereich des Straßenverkehrs dürfte wohl die Masse der ordnungswidrigkeiten-rechtlichen Verfahren liegen.
Immer wieder stellen sich hier für den Ratsuchenden Fragen, auf die hier ein wenig eingegangen werden soll. Betont werden muss natürlich, dass dies hier nur eine grobe Übersicht sein kann und zu jeder Frage eine Vielzahl von Varianten möglich sind. Gerade diese Varianten zu kennen, zu bewerten und daraus nach Möglichkeit eine Verteidigungsstrategie zu entwickeln, obliegt dem mit der Verteidigung beauftragten Rechtsanwalt/in.Nun zu den häufig gestellten Fragen.
1. Hat die Sache Aussicht auf Erfolg?
Dies ist natürlich die für alle wichtigste Frage und bedauerlicherweise zugleich die, die man nicht so wie gewünscht beantworten kann. Das Gegenteil lässt sich beantworten: Es kann keine Sache geben, die von Beginn an keine Aussicht auf Erfolg hat, was daran liegt, dass sich eine Vielzahl von Verteidigungsmöglichkeiten erst im Rahmen der Verteidigung ergeben können, sei es beispielsweise der Einwand der Verjährung.
Unsere Mandanten kommen üblicherweise mit einem Anhörungsbogen oder einem Bußgeldbescheid zu uns. Dieser enthält in der Regel nicht viel mehr als ein auf Papier gedrucktes Foto, wenige Angaben zum Tat und gegebenenfalls, selbst das jedoch nicht immer, eine Angabe zum verwendeten Messgerät. Eine Angabe wie „Laser“ ist nicht sehr vielsagend, denn davon gibt es einige.
Diese Angaben allein reichen nicht, um die Erfolgsaussichten zu beurteilen. Vielmehr muss im Rahmen der Akteneinsicht, die wir für Sie nehmen, der gesamte Vorgang inklusive aller notwendigen Protokolle und Urkunden betrachtet werden. Im Rahmen der Verteidigung fordern wir – soweit erforderlich – sodann weitere Unterlagen an.
2. Lohnt es sich, es zu versuchen?
Da die Sache – wie gerade dargestellt – nicht von vornherein aussichtslos sein kann, muss diese Frage mit wenigen Einschränkungen mit Ja beantwortet werden.
Berücksichtigt werden sollte allerdings, dass die Verteidigung im Ordnungswidrigkeitenverfahren nicht günstig ist, weshalb häufig das Bestehen einer Rechtsschutzversicherung notwendige Voraussetzung ist.
Wüsste man von Beginn an, dass die Sache keine Aussicht auf Erfolg hat, so wäre die sofortige Rechtskraft nicht von Nachteil, da die Tilgungsfrist sodann sofort beginnen würde. Der verzögerte Eintritt der Rechtskraft, unterstellt man verliert im Ergebnis, kann also als einer der wenigen Nachteile der Verteidigung bezeichnet werden.
3. Wie wäre es, eine andere Person als Fahrer anzugeben?
Davon sollte tunlichst Abstand genommen werden. Unabhängig davon, dass sich häufig herausstellt, dass die Behörde feststellen kann, dass die bezeichnete Person als Fahrer nicht in Betracht kommen kann, ist die Angabe eines falschen Fahrers eine falsche Verdächtigung nach § 164 StGB, also eine Straftat.
4. Wann verjährt die Tat?
Hier muss zwischen den verschiedenen Ordnungswidrigkeiten differenziert werden. Die meisten Ordnungswidrigkeiten, die begangen werden, sind Verstöße gegen die StVO, also zu schnelles Fahren etc. Für diese Verstöße gilt § 26 Abs. 3 StVG, also eine Verjährung von 3 Monaten ab der Tat und 6 Monaten, ab Erlass eines Bußgeldbescheids. Diese Verjährungsfristen können allerdings durch unterschiedlichste Maßnahmen der Behörde von vorne beginnen, wobei diese Maßnahmen in § 33 OWiG aufgezählt sind.
Für Ordnungswidrigkeiten, die keine Verstöße gegen die StVO darstellen, gelten andere Verjährungsfristen. Diese Fristen sind in der Regel deutlich länger und in § 31 OWiG geregelt.
5. Wann kommt ein Bußgeldbescheid nach dem Blitzen?
In der Regel innerhalb von drei Monaten nach dem Verstoß. Vorher kann ein Anhörungsbogen zugestellt werden, der die Frist verlängert.
6. Wie lange habe ich Zeit, Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid einzulegen?
Die Einspruchsfrist beträgt 2 Wochen ab Zustellung (§ 67 OWiG).
7. Wie lege ich Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid ein?
Schriftlich per Brief, Fax oder zur Niederschrift bei der Behörde. Eine Begründung ist u.a. sinnvoll, aber nicht zwingend.
8. Was passiert, wenn ich den Bußgeldbescheid ignoriere?
Der Bescheid wird rechtskräftig, die Geldbuße fällig, Punkte eingetragen und ggf. Fahrverbot vollstreckt.
9. Was passiert, wenn ich den Bußgeldbescheid nicht bezahle?
Die Behörde betreibt Zwangsvollstreckung – bis hin zu Pfändung oder Erzwingungshaft.
10. Kann ein Bußgeldbescheid ohne Anhörung gültig sein?
Ja. Die unterbliebene Anhörung verhindert die Ahndung nicht.
11. Kann ein Bußgeldbescheid per E-Mail zugestellt werden?
Nein, eine elektronische Zustellung per E-Mail ist nicht zulässig. Zustellung erfolgt postalisch.
12. Was passiert, wenn der Bußgeldbescheid falsch zugestellt wurde?
Eine fehlerhafte Zustellung setzt im Zweifel die Frist nicht in Gang.
13. Wie lange dauert ein Bußgeldverfahren nach Einspruch?
Je nach Behörde und Gericht zwischen wenigen Wochen und mehreren Monaten.
14. Welche Kosten entstehen durch einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid?
Ohne Anwalt entstehen zunächst kaum zusätzlichen Kosten. Kommt es zum Verfahren, fallen Gerichtsgebühren an. Mit Anwalt trägt oft die Verkehrsrechtsschutzversicherung die Kosten.
15. Wer zahlt die Kosten, wenn der Einspruch erfolgreich ist?
Bei einem Freispruch trägt die Staatskasse die Verfahrenskosten und notwendigen Auslagen (z. B. Anwaltskosten). Bei einer Einstellung trägt der Betroffene seine Auslagen oft selbst.
16. Übernimmt meine Rechtsschutzversicherung die Kosten beim Bußgeldverfahren?
In vielen Fällen ja – besser: vorherige Deckungszusage einholen.
17. Lohnt sich ein Anwalt für Verkehrsrecht beim Bußgeldbescheid?
Ja, vor allem wenn Punkte, Fahrverbot oder hohe Bußgelder drohen. Wir erkennen Mess- oder Formfehler und erhöhen die Chancen auf Einstellung oder Milderung Bestrafung.
18. Ab wann droht ein Fahrverbot wegen zu hoher Geschwindigkeit?
Ab 31 km/h innerorts und ab 41 km/h außerorts. Wiederholungstäter riskieren Fahrverbot schon früher.
19. Wie lange dauert ein Fahrverbot?
Ein bis drei Monate, je nach Schwere des Verstoßes.
20. Kann ich ein Fahrverbot umgehen?
Dies ist grundsätzlich möglich. Anders als die Bewertung der Tat mit einem Punkt im Fahrerlaubnisregister, wird das Fahrverbot durch die Behörde oder das Gericht ausgesprochen. Allerdings ist es ein weitverbreiteter Irrglaube, dass man durch einfache Erhöhung der Geldbuße ein Fahrverbot abwenden können.
Vielmehr hat die Rechtsprechung, insbesondere die in letzter Instanz für die Ordnungswidrigkeiten zuständigen Oberlandesgerichte, die Anforderungen für das Absehen vom Fahrverbot sehr hochgehangen. Das Fahrverbot kann nur bei einer absolut unbilligen Härte entfallen, die vom Betroffenen darzulegen ist. Dass das Fahrverbot zu Unannehmlichkeiten führt, reicht unzweifelhaft nicht, denn das ist gerade der Zweck des Fahrverbots.
Eine weitere Möglichkeit ein Fahrverbot abzuwenden ist, die Voraussetzungen des Fahrverbots bereits auf Tatbestandsseite anzugreifen. Dies ist beispielsweise beim Vorliegen eines sogenannten Augenblick Versagens der Fall. Hier entfällt das Fahrverbot sogar ohne Erhöhung der Geldbuße.
21. Kann ich den Beginn des Fahrverbots selbst bestimmen?
Oft ja, wenn es das erste Fahrverbot ist. Innerhalb von vier Monaten ab Rechtskraft darf der Betroffene den Antritt selbst wählen. Wir können durch gezielte Verteidigung den Zeitraum beeinflussen.
22. Kann man ein Fahrverbot verschieben?
Nur im Rahmen der Vier-Monats-Frist. Danach nicht mehr.
23. Was passiert, wenn ich trotz Fahrverbot Auto fahre?
Das ist eine Straftat. Es drohen Geldstrafe, Punkte, ggf. ein Entzug der Fahrerlaubnis und sogar Freiheitsstrafe.
24. Was passiert bei wiederholtem Fahrverbot?
Wiederholungstäter riskieren härtere Strafen, längere Fahrverbote und im Extremfall den Führerscheinentzug
25. Kann ich eine höhere Geldbuße bezahlen, damit der Punkt entfällt?
Dies dürfte mit eine der häufigsten Fragen sein. Sie ist klar mit Nein zu beantworten. Weder die Behörde, noch im Falle einer gerichtlichen Entscheidung das Gericht, entscheiden über die Frage, ob ein Punkt für eine Tat in das Fahrerlaubnisregister eingetragen wird oder nicht.
Die Bewertung einer Tat mit einem Punkt im Fahrerlaubnisregister ist gesetzlich geregelt und hängt von der Höhe der Geldbuße sowie der Art des Verstoßes ab.
Ab einer Geldbuße von 60 € ist ein Geschwindigkeitsverstoß mit einem Punkt bewährt, ohne dass die Behörde oder das Gericht darauf Einfluss hat. Dieser Umstand kann nicht diskutiert werden.
26. Welche Rolle spielt die Probezeit beim Fahrverbot?
In der Probezeit drohen zusätzliche Maßnahmen wie Aufbauseminare oder Verlängerung der Probezeit.
27. Wie viele Punkte bekomme ich für einen Verstoß?
Die Punkte hängen von der Schwere des Verstoßes ab. Die Geldbuße und das Fahrverbot steht im Bußgeldkatalog. Die aktuelle Fassung finden Sie hier: https://www.gesetze-im-internet.de/bkatv_2013/anlage.html
Die Punkte stehen da nicht. Die finden Sie hier: https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/anlage_13.html
Gar nicht so einfach. Am besten fragen Sie uns.
28. Wie lange bleiben Punkte in Flensburg bestehen?
2 Jahre und 6 Monate bei Ordnungswidrigkeiten mit 1 Punkt,
5 Jahre bei Verstößen mit 2 Punkten,
10 Jahre bei Straftaten mit 3 Punkten.
29. Kann man Punkte in Flensburg abbauen?
Ja, durch ein Fahreignungsseminar kann 1 Punkt abgebaut werden – allerdings nur alle fünf Jahre und nur bis zu einem Punktestand von 5 Punkten.
30. Wie viele Punkte führen zum Führerscheinentzug?
Bei 8 Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen.
Bei der Probezeit schon früher.
31. Was passiert, wenn ich mit Handy am Steuer erwischt werde?
Es drohen 1 Punkt in Flensburg und 100 € Bußgeld. Bei Gefährdung oder Unfall auch Fahrverbot.
32. Welche Strafe droht bei Alkohol am Steuer?
ab 0,5 Promille: 500 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot,
ab 1,1 Promille: Straftat, Führerscheinentzug, Geld- oder Freiheitsstrafe.
33. Welche Strafe droht bei Drogen am Steuer?
Mindestens 500 € Bußgeld, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot. Zudem droht eine MPU.
34. Was droht bei Rotlichtverstoß?
Einfacher Verstoß: 1 Punkt, 90 €,
bei Gefährdung: 2 Punkte, 200 €, Fahrverbot.
35. Was kostet es, wenn ich die Geschwindigkeit überschreite?
Die Höhe hängt von km/h und Ort (innerorts/außerorts) ab. Genaue Werte finden Sie im https://www.gesetze-im-internet.de/bkatv_2013/anlage.html
36. Was droht bei Fahren ohne gültige Umweltplakette?
Ein Bußgeld von 100 € und 1 Punkt in Flensburg.
37. Was droht bei Fahren ohne Versicherungsschutz?
Das ist eine Straftat: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr.
38. Unterschied zwischen Bußgeldbescheid und Strafbefehl – was ist was?
Bußgeldbescheid = Ordnungswidrigkeit, Geldbuße, Punkte, Fahrverbot möglich.
Strafbefehl = Straftat, Geldstrafe oder Freiheitsstrafe, Entzug der Fahrerlaubnis möglich.
39. Gelten die deutschen Punkte auch im Ausland?
Nein, die Punkte gelten nur in Flensburg. Allerdings können Fahrverbote im Ausland durchgesetzt werden.
40. Kann ein Bußgeldbescheid fehlerhaft sein und trotzdem gültig bleiben?
Kleinere Formfehler machen ihn nicht unwirksam, schwerwiegende Fehler schon. Eine Prüfung durch einen Anwalt ist sinnvoll.
41. Wie finde ich heraus, ob sich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid lohnt?
Das hängt vom Einzelfall ab: Messfehler, Verfahrensfehler, Zeugenaussagen, Fristen. Ein Anwalt kann die Erfolgsaussichten realistisch einschätzen.
Ihr Ansprechpartner:
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Fachanwalt für Verkehrsrecht
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