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28. August 2025
Scheidung optimal und kosteneffizient vorbereiten

Scheidung optimal und kosteneffizient vorbereiten

Leitfaden für den rechtlichen Scheidungsprozess-Scheidung optimal und kosteneffizient vorbereiten

Scheidung: Ein umfassender Leitfaden für den ersten Schritt

Die Entscheidung zur Scheidung ist nicht nur emotional belastend, sondern auch rechtlich anspruchsvoll. Eine frühzeitige und sorgfältige Herangehensweise vermeidet oft Verzögerungen, unnötige Kosten und rechtliche Fallstricke. Folgend werden die wichtigsten Punkte in einer kompakten Form vorgestellt, unterlegt mit relevanten gesetzlichen Grundlagen.

Der Scheidungsantrag richtig stellen

Um eine Ehe rechtlich zu beenden, ist ein gerichtlicher Antrag erforderlich, wobei in Scheidungssachen Anwaltszwang besteht (§ 1564 BGB und § 114 FamFG). Zuständig ist im Allgemeinen das Familiengericht, wobei der Standort entweder vom gewöhnlichen Aufenthaltsort gemeinsamer Kinder oder vom Wohnsitz eines der Ehepartner abhängt (§ 122 FamFG und § 23b GVG). Wesentlich für den Scheidungsantrag ist das „Scheitern der Ehe“ (§ 1565 Abs. 1 BGB). Wenn beide Partner einer einvernehmlichen Scheidung zustimmen und alle Folgesachen wie Unterhalt und Umgangsrechte geregelt sind, kann dies das Verfahren beschleunigen und die Kosten erheblich senken. Vereinbarungen, die Vermögensfragen oder den Versorgungsausgleich betreffen, müssen häufig notariell beglaubigt werden (§§ 1408, 1410 BGB; Versorgungsausgleich zusätzlich § 6 VersAusglG).

Das Trennungsjahr: Ein notwendiger Prozess

Das Gesetz geht von einem Eheversagen aus, wenn die Partner ein Jahr getrennt leben und beide die Scheidung anstreben (§ 1566 Abs. 1 BGB). Bei einem dreijährigen Getrenntleben ist die Zustimmung zur Scheidung nicht mehr erforderlich (§ 1566 Abs. 2 BGB). Das Getrenntleben setzt eine „Trennung von Tisch und Bett“ voraus (§ 1567 Abs. 1 BGB); eine vorübergehende Versöhnung hat keinen Einfluss auf das Trennungsjahr (§ 1567 Abs. 2 BGB). In Härtefällen ist eine Scheidung auch vor Ablauf eines Jahres möglich, wenn die Fortführung der Ehe unzumutbar ist, etwa bei schwerer Gewalt (§ 1565 Abs. 2 BGB).

Vermögensaufteilung und die Bedeutung der Immobilie

Ohne Ehevertrag gilt in der Regel die Zugewinngemeinschaft (§ 1363 Abs. 1 BGB). Es werden dabei nicht alle Vermögenswerte halbiert, sondern der während der Ehe erzielte Zugewinn wird ausgeglichen (§ 1373 BGB), basierend auf Anfangs- und Endvermögen (§§ 1374, 1375 BGB). Für Immobilien stellt sich die Frage nach Nutzung und vermögensrechtlicher Auseinandersetzung, unter Berücksichtigung von Trennungsvereinbarungen (§ 1361b BGB) oder post-scheidungsrechtlichen Regelungen (§ 1568a BGB). Eine neutrale Immobilienbewertung kann hier zukunftsweisend sein.

Unterhaltsregelungen in verschiedenen Phasen der Scheidung

Während der Trennung kann der unterhaltsbedürftige Ehegatte Trennungsunterhalt beanspruchen (§ 1361 BGB). Nach der Scheidung ist der Grundsatz der Eigenverantwortung maßgeblich (§ 1569 BGB), wobei es spezifische Unterhaltstatbestände wie Betreuungsunterhalt (§ 1570 BGB), Altersunterhalt (§ 1571 BGB) und Unterhalt bei Krankheit (§ 1572 BGB) gibt. Wichtig sind der Bedarf und die Leistungsfähigkeit beider Parteien, wobei der eheliche Lebensstandard als Ausgangspunkt für die Bemessung des Unterhalts dient (§ 1578 BGB). Unterhaltsregelungen können durch Herabsetzung oder Befristung angepasst werden (§ 1578b BGB).

Sorgerecht: Entscheidungen zum Wohl der Kinder

Nach einer Trennung bleibt das gemeinsame Sorgerecht der Eltern bestehen (§ 1626 Abs. 1 BGB), wobei eine Alleinsorge nur bei Kindeswohlinteressen in Betracht kommt (§ 1671 BGB). Das Umgangsrecht des Kindes mit jedem Elternteil ist gesetzlich verankert (§ 1684 BGB), wobei Entscheidungen stets vom Kindeswohl ausgehen (§ 1697a BGB). Einvernehmliche Lösungen im Umgang und regelmäßige Regelungen für Feiertage und Ferien sind dem gerichtlichen Streit vorzuziehen. Das Gericht fördert in Kindschaftsangelegenheiten ein Einvernehmen und kann eine Mediation anregen (§ 156 Abs. 1 FamFG).

Kostenfragen: Die finanzielle Seite der Scheidung

Gerichtskosten und Rechtsanwaltsgebühren richten sich nach dem Verfahrenswert (§ FamGKG und RVG), der vom Einkommen, den Folgesachen und dem Versorgungsausgleich abhängig ist. Verfahrenskostenhilfe ist bei Bedürftigkeit möglich (§ 76 FamFG in Verbindung mit §§ 114 ff. ZPO), und Beratungshilfe für außergerichtliche Beratung folgt dem BerHG. Einvernehmliche Regelungen können den Verfahrenswert reduzieren und damit die Kosten senken. Eine frühzeitige Wertermittlung vermeidet Nachfragen und verzögert das Verfahren nicht.

Versorgungsausgleich und Zugewinnausgleich: Finanzielle Klarheit schaffen

Der Versorgungsausgleich teilt gesetzlich Rentenanwartschaften der Ehezeit hälftig (§ 1 VersAusglG; Ehezeitdefinition § 3 VersAusglG), im Regelfall im Verbund mit der Scheidung (§ 137 FamFG). Der Zugewinnausgleich bezieht sich auf das während der Ehe erworbene Vermögen (§§ 1373, 1378 BGB) und kann mit der Scheidung oder separat geltend gemacht werden (§ 137 FamFG). Vollständige Rentenauskünfte sind essenziell. Abweichungen vom gesetzlichen Versorgungsausgleich erfordern eine notarielle Vereinbarung und gerichtliche Genehmigung (§ 6 VersAusglG).

Mediation: Eine Konfliktlösungsalternative

Mediation kann helfen, Konflikte effektiv zu lösen, die Beziehungen zu stabilisieren und Kosten zu reduzieren, insbesondere bei Sorge- und Umgangsfragen. Familiengerichte fördern einvernehmliche Lösungen und können zur Beratung oder Mediation anregen (§ 156 Abs. 1 FamFG).

Nachhaltige rechtliche Strategien für die Scheidung

Eine strategische Planung der rechtlichen Schritte kann den Prozess strukturieren und erleichtern. Dokumentieren Sie den Trennungszeitpunkt und priorisieren Sie Ihre Ziele, sei es bezüglich Kinder, Immobilien oder finanzieller Angelegenheiten. Eine frühzeitige rechtliche Beratung hilft, Scheidungsanträge und Unterhaltsregelungen optimal vorzubereiten, um mögliche Konflikte zu vermeiden.

Zum Abschluss: Die rechtlichen Herausforderungen einer Scheidung sind steuerbar, indem Sie frühzeitig die richtigen Weichen stellen. Eine kluge Strategie, umfassende Dokumentation und möglichst einvernehmliche Lösungen verhindern Probleme und Kosten. Gerne stehe ich Ihnen als Fachanwalt für Familienrecht zur Verfügung, um Ihre konkrete Situation einzuschätzen und individuell zugeschnittene Lösungen zu entwickeln.

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