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Fünf Rechtsirrtümer im Verkehrsrecht: Ihre Kanzlei aus Essen klärt auf
21. September 2020Fünf Rechtsirrtümer im Verkehrsrecht: Ihre Kanzlei aus Essen klärt auf
Das Verkehrsrecht und seine Tücken
Im Verkehrsrecht kommt es oft auf Kleinigkeiten und die genauen Umstände einer Situation an. Wir gehen daher auf fünf häufige Rechtsirrtümer ein und erklären, wie die Rechtslage ist.
Diese fünf Rechtsirrtümer zum Verkehrsrecht sind besonders häufig:
Inhaltsverzeichnis
Insbesondere auf der Autobahn nutzen Autos, die auf der linken Spur fahren, die Lichthupe, um zu signalisieren, dass sie den vorausfahrenden Pkw überholen möchten und dieser die Spur frei machen soll. Oft fühlen sich vorausfahrende Autofahrer hierdurch bedrängt und sind der Meinung, dass es sich um Nötigung handle. Doch die Straßenverkehrsordnung schreibt vor, dass die Lichthupe genutzt werden darf, um einen Überholvorgang anzuzeigen. Allerdings gilt das nur für das Anzeigen des Überholvorgangs ausschließlich außerhalb geschlossener Ortschaften.
Grundsätzlich gilt in Deutschland die Regel, dass andere Verkehrsteilnehmer links zu überholen sind. Allerdings dürfen Sie in manchen Fällen, entgegen der weit verbreiteten Annahme, auch rechts überholen. In manchen Situationen müssen Sie sogar rechts überholen. Ordnet sich ein anderer Verkehrsteilnehmer beispielsweise auf der linken Spur ein, um abzubiegen, müssen Sie rechts vorbeifahren. Auch auf der Autobahn ist es erlaubt, rechts zu überholen, allerdings nur, wenn der Verkehr stockt.
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